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sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten."Weiterführende Informationen:Auf die Hilfestellungen der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" weisen wir hin.Hier ist unter der Nummer 6.6.2 u. a. noch folgendes nachzulesen:"Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner oder freien Auslauf (siehe DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
Ausführungen in der Einleitung der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" und im Vorwort der TRGS 526 weisen wir hin.Die TRGS 526 fordert (Nummer 6.6.1):"(1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wobei sich an den Vorgaben der TRGS 526 "Laboratorien" zu Augennotduschen orientiert werden kann. Dort steht unter TRGS 526, Punkt 6.6.2 "Augennotduschen":"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten.(2) Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten."In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden sich unter Punkt 6.6.2 folgende Informationen:"6.6.2.1 Allgemeine Anforderungen Anforderungen, feste und bewegliche ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Nummer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien":"6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
„Laboratorien“.Gemäß der TRGS 525 Nummer 5.4 „Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung von CMR-Arzneimitteln“ gilt:"...(2) Bei Spritzern in die Augen sind diese sofort mit reichlich Wasser gründlich zu spülen. Bei reizenden Stoffen ist danach umgehend ein Augenarzt aufzusuchen und die verfügbare Stoffinformation für den Arzt mitzunehmen...."Nach Abschnitt 6.6.2 Augennotduschen der TRGS 526 gilt:"(1 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
und 6.6.2 findet man den nachfolgenden Wortlaut:"Nr. 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
. Augenspülflaschen können dann verwendet werden, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten ausreichend ist (vgl. auch Nummer 6.6.2 der TRGS 526 „Laboratorien“).Wir weisen darauf hin, dass anstatt von Augenspülflaschen auch mobile, fahrbare Augenduschen mit unter Druck stehenden Wassertanks verwendet ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Grundlage für die Durchführung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, welche der Arbeitgeber für die einzelnen Arbeitsplätze tätigkeitsbezogen zu erstellen hat.In Laboren, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch gearbeitet wird, findet das Gefahrstoffre ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.In Sicherheitsdatenblättern von Beizpasten wird beispielsweise ausgeführt, dass bei Augenkontakt diese sofort gründlich mit Wasser ausgespült werden müssen.Mit einer Augenspülflasche lässt sich die v. g. intensive Augenspülung nicht realisieren. Dafür ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
mit z. B. Toluol und/oder Xylol bzw. zusammen mit anderen Lösungsmitteln in der Metallentfettung und Oberflächenreinigung- Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten in Produktions- und Abfüllanlagen- Arbeiten in kontaminierten Bereichen- Verarbeitung von Zubereitungen in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung.- Reinigen von Lagertanks für Xylole- Parkettversiegelung ...
Stand: 03.02.2025
Dialog: 14743
Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den konkretisierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) getroffen. Eine wesentliche Arbeitgeberpflicht gemäß GefStoffV ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, (§ 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") mit der mögliche Gefährdungen ermittelt und nötige Schutzmaßnahmen festge ...
Stand: 02.09.2021
Dialog: 11189
Tätigkeiten mit Quecksilber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die relevanten Tätigkeiten zu beurteilen. Hierbei hat er, sofern er nicht selbst fachkundig ist, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Tätigkeiten, Gefahren und die sich daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen beinhalt ...
Stand: 17.06.2021
Dialog: 3283
bei (haut)gefährdenden Tätigkeiten und höchstens bis zur spürbaren Schweißbildung getragen werden. Danach sollten die Schutzhandschuhe gegen ein trockenes Paar gewechselt werden.In der Praxis bietet es sich an, pro Mitarbeiter und Arbeitstag mehrere Paare Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.Weiterhin ist es empfehlenswert, die Tätigkeiten so zu organisieren, dass zwischendurch auch Arbeiten ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 43859
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien". Unter dem Punkt 4.4.1 ist dort zu Arbeits- und Schutzkleidung folgendes nachzulesen:"Bei Tätigkeiten in Laboratorien ist geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Grundausstattung ist in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 42226
Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 12713