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besteht nicht.Hinweis:Auf den Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchten wir hinweisen. ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1102
Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 innerhalb und außerhalb von Verkaufsräumen erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen verkauft ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1103
In dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezember ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1106
Nein, der Verkauf aus einem Kiosk heraus ist verboten. Über das entsprechende Verbot informiert auch die von dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel.".Wir empfehlen, die weiteren Informationen des Flyers zu nutzen und für eine individuelle Beratung ggf. direkten ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 10017
zur Frage 1: In einem Verkaufsraum darf Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 (früher Klasse I und II) in einer Menge von höchstens 70 kg netto (Nettoexplosivstoffmasse - NEM) aufbewahrt werden, davon höchstens 20 % (14 kg) ohne Sicherheitsverpackung.In einem Gebäude mit oder ohne Wohnraum dürfen in einem Lagerraum ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz höchstens 100 kg netto ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
ist eine Garage kein Lagerraum. Wenn also eine Garage als Lagerraum in einem Gebäude ohne Wohnraum genutzt werden soll, ist hierfür zunächst die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Danach darf die ehemalige Garage selbstverständlich als Lagerraum genutzt werden. Allerdings darf dann kein Kfz mehr in diesem Raum abgestellt werden. ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 6245
Die zulässigen Lagermengen pyrotechnischer Artikel sind der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Broschüre "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." zu entnehmen. Die dort gegebenen Informationen beruhen auf dem Sprengstoffgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (1. SprengV , 2. SprengV , 3. SprengV ...
Stand: 28.12.2022
Dialog: 13448
Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ...
Stand: 28.12.2023
Dialog: 42669
. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Vertriebs, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte sowie die Beendigung des Vertriebs unverzüglich mitzuteilen. Ein Vordruck zur Anzeige nach § 14 SprengG wird beispielsweise hier angeboten.2. Eine Anzeigebestätigung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Regel erfolgen ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 2283
Hierzu ist in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen:"Kategorie F1: an Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.Kategorie F2: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Sortiment: an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1104
Wie in dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) nachzulesen ist, dürfen nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Nach neueren Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper durch ein aufgedrucktes CE Zeichen zu erkennen.Hinweis:Die jeweilige ...
Stand: 31.12.2024
Dialog: 1101
Die Aussage ".. In mehreren Brandabschnitten.." bezieht sich auf die Gebäude, in denen die pyrotechn.Gegenstände gelagert werden.Wird z.B. in zwei separaten Gebäuden gelagerte, kann für jedes Gebäude die Lagermenge in Anspruch genommen werden.Eine Trennung des Sortiments wie von Ihnen angesprochen, ist im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit möglich, gesetzlich aber nicht gefordert. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12697
1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2 ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 6871
Die Teilnehmer an einer solchen Schulung müssen keinerlei Berufsausbildung vorweisen. Eine solche Schulung wird auch von Personen verlangt, die z. B. in einem Handelsbetrieb arbeiten, wo sie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 an berechtigte Personen überlassen oder in solchen Betrieben als Lagerverwalter tätig sind.Da der Umgang mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 43780
sind auch die einzulagernden Netto-Explosivmassen – NEM - und verschiedene Mengenschwellen zu betrachten. Nähere Bestimmungen sind u.a. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 2. SprengV - und den jeweiligen Sprengstofflager-Richtlinien – SprengLR - (Z.B. SprengLR 410 „Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen“, SprengLR 220 „Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43447
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 1.SprengV - § 34 (2): "Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde nachzuweisen."In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 21891
Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20875
, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden dürfen. Handelt es sich um Feuerwerkskörper, die im Rahmen eines nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV anzeigepflichtigen Feuerwerkes abgebrannt werden sollen, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde das Abbrennen einzelner Feuerwerkskörper oder des gesamten Feuerwerkes untersagen, wenn dies zum Schutz- Beschäftigter,- Dritter vor Gefahren für Leben und Gesundheit ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 2952