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Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und der Betriebsrat/Personalrat vertreten. Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten der Bestimmungen des Arbeitsschutzes verbleibt aber beim Arbeitgeber. Es empfiehlt sich, die getroffenen Maßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben.Maßgebliche ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 22960
und der Schlüssel abgezogen ist. Der Fahrer besitzt die Schlüsselgewalt über den Gabelstapler. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass ihn niemand unbefugt benutzt (Bild 7-1). Sofern mehrere Fahrer denselben Gabelstapler benutzen müssen, sollte jeder Fahrer einen eigenen, besonders gegenzeichneten Schlüssel haben oder ein Codiersystem (Chipkarten) eingesetzt werden." ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42472
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
oder Aushilfen, Neulinge oder langjährig Beschäftigte, wer Mitgänger-Flurförderzeuge steuert, trägt Verantwortung für sich selbst und für andere. Deshalb dürfen für diesen Job auch nur Personen beauftragt werden, die körperlich, geistig und charakterlich geeignet, 18 Jahre alt, gründlich in die Handhabung eingewiesen und unterwiesen worden sind.1“Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 43979
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird unter der Nummer 1.4 des Anhang 1 folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 13244
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Nein. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Kopfschutz (Schutzhelme) besteht für Gabelstaplerfahrer nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob für den Gabelstaplerfahrer im Rahmen seiner Tätigkeit Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc. bestehen. Sind technische und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 16237
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Die BetrSichV fordert unter Nr 1.9 des Anhangs 1, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten habenDie Befähigung ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen für eine den Arbeitsschutzanforderungen genügende Instandsetzung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m dem § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen.Nach Nr. 3.2 Absatz 4 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1112 "Instandhaltung" dürfen Instandhaltungsarbeiten nur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 12.12.2024
Dialog: 27874
müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge ist unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 3463
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Nach § 4 ArbSchG muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen u. a. den "Stand der Technik" berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in Technischen Regeln ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 22495
Flurförderzeuge wie Gabelstapler sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte beauftragt ein Flurförderzeug zu fahren, muss daher die Anforderungen der BetrSichV (im Anhang 1 BetrSichV sind grundsätzliche Anforderungen an Flurförderfahrzeuge genannt) und das Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29437
Nach den im Anhang 1 Nummer 1.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Mindestanforderungen gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei Flurförderzeugen Einrichtungen vorhanden sind, die Gefährdungen aufsitzender Beschäftigter infolge Kippens oder Überschlagens der Flurförderzeuge verhindern. Solche Einrichtungen sind zum Beispiela)eine Fahrerkabine,b ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16508
Wir teilen Ihre Auffassung, dass ein Kranstuhl fest zu verbauen ist.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Absatz 2 gilt folgendes ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
:"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42382
in v. g. Regelwerken noch in anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken näher konkretisiert. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss, auf welche Strecken die v. g. Forderung zutrifft. Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14795