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Grundsätzlich ist auch bei dem Transport von Gefahrgut die Straßenverkehrsordnung -StVO- und hier insbesondere der § 22 -Ladung- einzuhalten. Hier heißt es in Absatz 1: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen ...
Stand: 27.07.2016
Dialog: 27128
an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet sein sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können. Hinweis: Auf die Informationen des ADAC zur Mitnahme von Kraftstoff ...
Stand: 09.02.2015
Dialog: 23050
Abfälle können je nach ihren Eigenschaften zum Teil auch als Gefahrgüter eingestuft werden, wobei es keine Analogien gibt: „Gefährliche Abfälle” gemäß Abfallrecht sind also nicht automatisch „Gefahrgut/gefährliche Güter” gemäß Gefahrgutrecht. Wenn Abfall aufgrund seiner Eigenschaften als Gefahrgut eingestuft werden muss, dann unterliegt seine Entsorgung sowohl dem Abfall ...
Stand: 01.02.2018
Dialog: 13520
Das von Ihnen genannte Gefahrgut (UN 3481, Klasse 9, 240 Wh) eingebaut in einen akkubetriebenen Lüfter fällt tatsächlich nicht unter die Sondervorschrift 188, da mehr als 20 Wh vorliegen.Damit müssen für die Beförderung der Lüfter zunächst alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet werden.Es existieren allerdings "Erleichterungen", sodass nicht alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften beachtet ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
von Gefahrgütern in Versandstücken (Stückgut) ist das Fahrzeug vorne und hinten mit neutralen, orangefarbenenen Warntafeln zu kennzeichnen (s. ADR 5.3.2.1.1).Die orangefarbene Warntafel ist ein allgemeiner Hinweis auf ein gefährliches Gut im Straßenverkehr. Sie wird ergänzt durch eine weitere orangefarbene Tafel, auf der in Bezug auf das Gefahrgut die Gefahrennummer (zur Beschreibung der Gefahr, z. B. 8 ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
; Gesamt 1016;Bei dieser Menge an Gefahrgüter sind beim Fahrzeugführer sowie am Fahrzeug die gesamten Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter anzuwenden. Im Einzelfall ist auch noch zu prüfen, ob die Ausnahme Nr. 20 GGAV Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung) anzuwenden ist. Die relevanten nationalen Vorschriften werden vom Bundesministerium für Digitales ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
. Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung nicht. Dies betrifft u.a. Beförderungen in Läger oder die bloße Belieferung von Baustellen. Dient „der Transport zum Unternehmen“ hier also der internen bzw. externen Versorgung des Unternehmens, so ist die Handwerkerregelung nicht anwendbar und es gilt: Bei "Sauerstoff, verdichtet" handelt es sich um ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 2631
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) ist hierzu unter 3-14 folgendes nachzulesen:"Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse ...
Stand: 16.04.2021
Dialog: 43304
von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau sowie die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalzes weisen wir hin. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
Grundsätzlich gilt, wenn das Öl nicht als Gefahrgut eingestuft ist, dann findet kein Transport im Sinne der Gefahrgutvorschriften statt. Somit müssen die entsprechenden Schulungen nach dem Gefahrgutrecht nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon ist beim Transport dieser Behälter auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten. Hierüber sind die Beschäftigten zu unterweisen/zu schulen.Der ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7933
Jede Verpackung, die Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit gegenüber der zugelassenen Bauart aufweist, darf nicht mehr verwendet oder sie muss so instand gesetzt werden, dass sie den Bauartprüfungen standhalten kann (Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Verpacker, die Gegenkontrolle muss der Fahrer und der Verlader übernehmen. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 642
Eine explizite Forderung nach einem Reinigungszertifikat ist uns nicht bekannt.Im Abschnitt 5.4.1.1.6 des ADR werden die Sondervorschriften zu den ungereinigten, leeren Umschließungen aufgeführt. Grundsätzlich sind danach ungereinigte leere Tankfahrzeugen wie volle Fahrzeuge zu behandeln und auch zu kennzeichnen.Der Umfang der mitzuführenden Dokumentationen bei Betrieb von Fahrzeugen wird im Kapit ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3740
Ja, siehe hierzu Nummer 7-4.2 "Zu Abschnitt 7.5.1 ADR/RID" der RSEB 2023. Hier lässt sich Folgendes nachlesen:"Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige ...
Stand: 26.12.2023
Dialog: 43871
Das Versandstück ist zusätzlich zu den Kennzeichnungen für die UN Nummer 2820 mit dem LQ Zeichen nach Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR zu kennzeichen. In Abschnitt 3.4.11 ist folgendes nachzulesen:"3.4.11 Verwendung von UmverpackungenFür eine Umverpackung, die in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthält, gilt Folgendes:Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter ...
Stand: 18.04.2019
Dialog: 42660
die UN-Nummern 2211 und 3314 ist dieses Kennzeichen nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug oder der Container bereits gemäß der Sondervorschrift 965 des IMDG-Codes5) gekennzeichnet ist"In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) finden sich noch folgende Erläuterungen zu Abschnitt 7.5.11 CV/CW 36 ADR/RID:"7-13.1 Stoffe, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 18 die Sondervorschrift CV/CW 36 ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
geltenden Gefahrgutvorschriften anzuwenden. Beispiel: Über See wird eine Gefahrgut der Klasse 9 nach dem IMDG-Code angeliefert und über Landtransport bei einer Spedition eingelagert. Dieser Beförderungsvorgang wird durch die Regelung des Absatz 1.1.4.2.1 ADR erfasst und endet bei der Einlagerung. Wird dieses Gut, was kein Gefahrgut im Sinne des Straßenverkehrs ist, erneut nach der Lagerung befördert, so ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437