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Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
wurde, kann anhand der nationalen Interpretation in dem Bund-Länder-Papier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ (vom 9. Apr. 2015 – GMBl 2015 Nr. 10, S. 183 ff.) nachvollzogen werden.Da Sie eine gebrauchte Standbohrmaschine (Baujahr 1977) nicht wesentlich verändern wollen, ist die CE-Kennzeichnung hierfür nicht erforderlich. Für den Bereich, der an der Standbohrmaschine geändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
von Maschinen, auf die die Maschinenrichtlinie anzuwenden ist. In diesem Fall muss die gesamte Baugruppe einschließlich aller ihrer Einheiten den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Dies kann auch erforderlich sein, wenn ein neuer Zusammenbau von Maschinen aus neuen und gebrauchten Einheiten besteht.“ Für eine genaue Bewertung siehe das „Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
ProdSG) mitzuliefern.Der Lieferant darf das (gebrauchte) Förderband nur auf dem Markt bereitstellen, wenn es sicher betrieben werden kann, es sei denn, er weist darauf hin, dass die Maschine vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muss.Sofern das Förderband nach dem 31.12.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, muss es den Anforderungen der zum Zeitpunkt seines ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Schweißtische fallen i. d. R. nicht in den harmonisierten Bereich der europäischen Produktvorschriften. Sie haben weder bewegliche Bauteile mit Antrieb (Kriterium für Maschinen) noch elektrische Ausrüstungsteile (Kriterium für Niederspannungsgeräte). Das Vorliegen einer Konformitätserklärung ist daher auch bei neuen Produkten nicht zu erwarten. An gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
insbesondere auch die Niederspanungsrichtlinie 2014/35/EU sowie die EMV-Vorschriften zu beachten. Bei einem vorgesehenen Einsatz in Ex-Bereichen käme die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU hinzu.6) Sofern der Kunde ein Sicherheitsbauteil für eine von ihm vorgesehene Verwendung (z. B. Verwendung an einem bestimmten Anbauort an einer Maschine) bestellt, muss diese mit der von Ihnen vorgegebenen bestimmungsgemäßen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis g aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie.In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 17629
Altmaschinen, d.h. Maschinen, die vor 1993 letztmalig auf dem Markt bereitgestellt wurden, unterliegen nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie resp. der Maschinenverordnung.Präzise Anforderungen an die Kennzeichnung sind für solche Maschinen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht enthalten. Es lässt sich allerdings aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
werden können. Können Gefährdungen für Beschäftigte bei der Benutzung von Arbeitsmitteln nicht vermieden werden, so sind angemessene Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Soll eine Maschine anders genutzt werden als vom Hersteller vorgesehen, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermitteln und nötige Maßnahmen festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193