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oder Informationen.Wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist gemäß § 3 Abs. 4 ProdSG bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG ist bei der Bereitstellung von elektronischen Verbraucherprodukten ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
mittelbar die eindeutige, leicht erkennbare Kennzeichnung der Maschinen ableiten: nach § 12 Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu den Arbeitsmitteln ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, u.a. auch eine schriftliche Betriebsanweisung. Informationen ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen. Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18984
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Für die Bereitstellung von Schleifmaschinen auf dem Markt und die Inbetriebnahme gilt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die mit der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung; 9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde.Für die Verwendung von Schleifmaschinen, auch für Altmaschinen, gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im Leitfaden ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
verwendet wird, 3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen, 4. die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.".Speziell zu Leitern:Es gibt drei Verbindungsarten ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk ...
Stand: 25.05.2023
Dialog: 26596
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis g aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie.In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 17629
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176