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Für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gilt:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
sind als andere.Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen." ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Auf dem Feuerlöscher können nicht alle notwendigen Sicherheitshinweise untergebracht werden. Diese müssen sich dann in der Betriebsanleitung wiederfinden. Beispiele hierfür sindEinweisung für potentielle Anwender,Gefahren des Missbrauchs,Richtigen Montageort wählen,Zeitabstand der Wartungsinterwalleetc.Grundlegende Informationen zur Beantwortung der Frage liefert zunächst die RICHTLINIE 2014/68/EU ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
(und nur, wenn dies nicht möglich ist) auf der Verpackung anzubringen.Nur wenn es vertretbar ist - z. B. wenn dem Verwender der Hersteller bekannt ist, wie u. a. bei Sonderanfertigen auf Wunsch eines Kunden, kann auf diese Angaben verzichtet werden.Ist auf dem Werbemittel allein Ihre Firmenbezeichnung angegeben, werden Sie aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht zum Hersteller (s. § 2 Nr. 14 a) ProdSG ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Der Betreiber muss ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Maschinenrichtlinie durchführen (einschließlich Anbringen eines CE-Zeichen). Die mitgelieferte Einbauerklärung ist nicht ausreichend.Das Rührwerk (inkl. Steuerung) mit Behälter ist gem. Artikel 2 a) 4. Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der RL 2006/42 EG, Maschinenrichtlinie- MRL eine Maschine, da sie eine Gesamtheit von Maschinen oder ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts beantwortet. Immer mehr Produkte fallen aber auch unter das Bauproduktenrecht . Auch hier kann, beispielsweise nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine CE-Kennzeichnung gefordert sein. Zudem können in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, durch die bestimmte Produkte (z. B. Regale) grundsätzlich als bauliche Anlage angesehen ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
ermitteln und eine Montageanleitung gemäß Anhang VI ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen - Eine Einbauerklärung nach Anhang II 1 B ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen. Anhand der v. g. Aufzählung erkennnt man, dass eine Betriebsanleitung nach der Maschinenrichtlinie nicht gefordert wird. Aus Sicht des Käufers einer unvollständigen Maschine ist es daher geboten ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie bestätigt.Einer weiteren Bestätigung, dass bestimmte technische Normen eingehalten sind, bedarf es aus öffentlich rechtlicher Sicht nicht.Sollten Sie Erkenntnisse haben, dass nicht alle Anforderungen der RL 2006/42/EG eingehalten sind oder bei einer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Benutzung der Maschine Personen, Haustiere und Sachen gefährdet ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
nicht ausreichend sind, der sichere Zustand nicht mit einfachen trennenden Schutzeinrichtungen herstellbar ist, die Verletzungen irreversibel sind und die Eintrittswahrscheinlich hoch ist. ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert werden. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden -> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor."Danach dürfte es sich unserer Auffassung nach nicht um ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
auf (zu den Aufzeichnungen siehe Frage 3.2).Konkrete Vorgaben zu diesen Kopien gibt es weder von der Europäischen Kommission noch von nationalen Behörden. Das Umweltbundesamt sieht es als ausreichend an, wenn der Inhalt der Aufzeichnungen identisch mit den Aufzeichnungen beim Betreiber ist. An die Kopien werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in Frage 3.2 beschrieben. Grundsätzlich müssen Wartungsunternehmen nur ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628