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, dürfen nicht vertrieben werden.Zusätzlich gelten bei Produkten, die Arbeitnehmern als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Arbeitsschutzvorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und hier insbesondere nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Demnach darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den o.a. sicherheitstechnischen Anforderungen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
sehr schwer gekennzeichnet werden kann (z.B. einzeln verkaufte Schrauben oder Nägel). Die „Gefahr“, die von einem solchen Produkt ausgehen könnte, steht möglicherweise in keinem Verhältnis mehr zu dem Aufwand, jedes Produkt einzeln zu Kennzeichnen (z.B. durch einen Aufkleber). Es muss also seitens des Herstellers abgewogen werden, in welchem Verhältnis eine mögliche Gefahr durch das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Den Leitlinien zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der Vorläuferversion 94/4/EG ist in Kapitel 6.3 folgendes zum Verhältnis zwischen der Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU und Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu entnehmen "Die Richtlinie 94/9/EG, die eine spezifische Richtlinie im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Maschinenrichtlinie ist, enthält sehr spezifische und detaillierte Anf ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Ja!Eine Maschine darf erst dann in den Verkehr gebracht oder in den Betrieb genommen werden, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine abgeschlossen wurde. Danach erfolgt die eigentliche Verwendung.Alleine die Tatsache, dass es sich bei den Teil-Anlagen um unvollständige Maschinen handelt, bedeutet somit, dass diese nicht vor Ort als Lüftungsanlage(nteile) verwendet werden dürfen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
der BetrSichV wichtig:„Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle der harmonisiert ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung gefordert wird.Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 11462
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
nicht unter geltendes Recht fallen sollten, können wir nicht liefern.Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Aussagen über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Verordnungen geben kann und darf. ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU darf somit in der Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht mehr genannt werden.Auf den DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland" und DGUV Grundsatz 315-411 „Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderung an Produkte" weisen wir hin. ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
nach dem Produktsicherheitsrecht.Selbstverständlich gelten für die Verwendung des Produktes die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, hier somit insbesondere des ArbSchG und der BetrSichV. Hier ist § 5 Abs. 3 BetrSichV besonders wichtig. „Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Abs. 5:„Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469