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der Gefährdungen,- Gefährdungsdauerund- persönliche Voraussetzungen des Beschäftigten.Gemäß Ziffer 3.1.1.2 DGUV Regel 1121-191 ist eine Gefährdung dann vorhanden, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch- Stoßen,- Einklemmen,- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,- Hineintreten in spitze Gegenstände,- heiße oder ätzende Flüssigkeitenoder- mit anderen gesundheitsgefährlichen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 6458
werden." Weitere Informationen können der DGUV Vorschrift 52 "Krane" und der DGUV Information 209-012 "Kranführer" entnommen werden.Die zwingende Verpflichtung zum Tragen von Kopfschutz ergibt sich daraus aber nicht. Vielmehr muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Tätigkeit bewertet werden. Ergeben sich dabei Gefährdungen für den Kopf durch Anstoßen, herabfallende Teile etc., und werden technische und organisatorische ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
" hinsichtlich des Einsatzes von Industrieschutzhelmen und Industrie-Anstoßkappen. Dieses Vorschriften- und Regelwerk ist in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.Danach kommt eine Helmpflicht insbesondere dann in Betracht, wenn neben der Möglichkeit der Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände auch Gefährdungen durch– Anstoßen an Gegenständen,– pendelnde Gegenstände,– umfallende Gegenstände ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 13816
durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, nicht nur ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5273
insbesondere beinhalten:- Art und Umfang der Gefährdungen,- Gefährdungsdauerund - persönliche Voraussetzungen des Beschäftigten.Gemäß Ziffer 3.1.1 der DGUV 112-991 ist eine Gefährdung nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden, sondern dann vorhanden, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch - Stoßen, - Einklemmen, - umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände ...
Stand: 20.07.2023
Dialog: 1660
, durch die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird. Dazu hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen,• Einklemmen,• umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,• Hineintreten in spitze Gegenstände,• heiße oder ätzende Flüssigkeiten oder• mit anderen gesundheitsgefährlichen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 3656
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" eigenverantwortlich zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen sind, hier ein geeigneter Fußschutz. Wenn eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermittelt hat, dass eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der DGUV Regel 112-191 "Benutzung ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
,• Einklemmen,• umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,• Hineintreten in spitze Gegenstände,• heiße oder ätzende Flüssigkeiten oder• mit anderen gesundheitsgefährlichen Umgebungseinflüssenzu rechnen ist.Nähere Informationen dazu bietet die maßgebliche DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" an.Eine weitere Konkretisierung ist der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
persönliche Schutzausrüstungen (PSA) bereitzustellen (§ 2 PSA-Benutzungsverordnung).PSA ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person benutzt, getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu schützen. Hierunter fallen zum Beispiel Gefahren durch Schnittverletzungen und herabfallende Gegenstände, Fußverletzungen durch Flurförderzeuge, starke Hitze ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 27544
, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten etc. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 ArbSchG i. V. m. § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat PSA - Persönliche Schutzausrüstung (im vorliegenden Fall entsprechende ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
der Beschäftigten zu berücksichtigen.Neben der Möglichkeit der Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände sind insbesondere auch mögliche Gefährdungen durch– Anstoßen an Gegenständen,– pendelnde Gegenstände,– umfallende Gegenständeoder– wegfliegende Gegenständezu berücksichtigen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 1.8 des Anhangs in Verbindung mit ASR A1.8 "Verkehrswege" Abschnitt 4.2 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei den Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 19465
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.(...)"In der DGUV Information 209-011 "Gasschweißen" ist unter 6.5 "Sonstige Schutzausrüstungen" zu Schutzschuhen Folgendes ausgeführt:"Da beim Schweißen und Schneiden häufig mit Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände zu rechnen ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012