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Fahrräder, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Der Arbeitgeber hat die durch den Fahrradverkehr entstehenden Gefährdungen zu ermitteln und wirksame Regelungen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu treffen. Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefä ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 6043
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
der Ermittlung der Prüffristen ist die VSG 3.1 (Technische Arbeitsmittel) als Unfallverhütungsvorschrift der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) zu berücksichtigen. Dort werden für einige der o.g. Geräte konkrete Prüffristen vorgegeben. Ebenfalls sollten berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen berücksichtigt werden.Relevant sind neben der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
zu Unfallverhütungsvorschriften."Zusammengefassung:Grundsätzlich kann von den im Regelwerk bzw. den Durchführungsanweisungen (hier DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen) genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
In der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist unter dem Punkt 7.1 zur Durchführung von Prüfungen und Prüffristen folgendes nachzulesen:"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ beschrieben. Nach § 14 BetrSichV muss die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.1.Stationäre elektrische Anlagen ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
Personal bedient werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob im Einzelfall gesonderte Betriebsanweisungen erstellt werden müssen. Zu diesem Thema kann die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde konkret beraten. Zum Thema Prüffrist ist festzustellen: Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BetrSichV Prüffristen selbst festzusetzen. Dabei ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten."W ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
. Rechtlich kommt der richtigen Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen ein hoher Stellenwert zu, da hierdurch die Durchführung der beschriebenen Arbeiten – sofern erforderlich – frühzeitig erkannt und die Mängel rechtzeitig behoben werden können. Daraus folgt, dass eine vom Unternehmer/Arbeitgeber festgelegte Prüffrist von zehn bis zwölf Jahren nicht nachvollziehbar und kaum begründbar wäre ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
und Prüffristen der DGUV Vorschrift 3 und der BetrSichV werden inden Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3,der TRBS 1201 -Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen- (Kapitel 6) undder DGUV Information 203-071 -Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel- (Kapitel 7 Prüffristen)erläutert. ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen auf Betriebssicherheit zu ermitteln und festzulegen. Diese sind so festzulegen, dass die Fahrzeuge bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Abs. 6 Satz 3 BetrSichV). Ergibt die Prüfung, dass ein Fahrzeug nicht bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen.Fahrzeuge ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
, elektronische Erfassung, Plakettenaufkleber etc.(Hinweis: vertragliche Regelungen mit dem Auditor könnten eine bestimmte Regelung fordern) hierbei festlegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind vom Arbeitgeber bei der Festlegung der Prüffristen neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, wie z. B. den TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
weitere Erläuterungen zu Unfallverhütungsvorschriften und geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.Fazit:Prinzipiell kann von in Regelwerken genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108