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Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen- und Geräte" und die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Auch Druckmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Bewertung der Maschinen unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit § 3 BetrSichV. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV insbesondere auch, für Arbeitsmittel ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 2927
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
von Lehrgängen oder Fortbildungen können aber Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit insgesamt die Qualifikation als befähigte Person des zu prüfenden Arbeitsmittels ergibt. Entsprechende Anbieter sind über das Internet recherchierbar.Anforderungen an die Ausbilder der befähigten Person werden in Kap ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Ja, Beschichtungspistolen, die bei Pulverbeschichtungsanlagen verwendet werden, sind regelmäßig zu prüfen.Begründung:Unter der Voraussetzung, dass die Beschichtungspistolen kein Teil einer genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtigen Pulverbeschichtungsanlage sind (dann sollten die Prüfungen in den zugehörigen Unterlagen geregelt sein), gelten sie als Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
bestimmter Messgeräte) können die Anforderungen an die Befähigung variieren.(3) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person ausreichend befähigt ist, sodass sie hinsichtlich der übertragenen PrüfaufgabenAbweichungen des Istzustandes vom Sollzustand (siehe TRBS 1111) erkennen, bewerten und das Ergebnis dokumentieren kann,die bei der vorgesehenen Verwendung des Arbeitsmittels ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Lastkörbe gehören zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Lastaufnahmeeinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und unterliegen somit den dortigen Regelungen. Insbesondere werden im Anhang 1 Ziffer 2 BetrSichV besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten beschrieben. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293