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Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
gestellt, z.B. für Explosionsgefährdungen im Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 BetrSichV oder für Druckanlagen im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV.Konkretisiert werden die Anforderungen an die befähigte Person in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Sachverständige:In der Betriebssicherheitsverordnung werden für bestimmte Bereiche Anforderungen an Prüfsachverständige beschrieben, beispielsweise für Krane ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Hubwagen im Betrieb, einzubeziehen.Im Anhang 4 der TRBS 1201 werden Beispiele für bewährte Prüffristen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV) genannt. Unter Nr. 7 wird angeführt: Flurförderzeuge - Prüffrist: 1 mal ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
nicht vor; dies ist vom Verordnungsgeber auch nicht gewollt, da es die unternehmerischen Freiheiten, die Prüffristen an die betrieblichen Eigenarten anzupassen, einengen würde.Zu Nr. 5) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden. D.h. handelt es sich um ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Zu Frage 1:Ja, die DGUV Vorschrift 52 "Krane" schließt diese aus. Siehe hierzu § 1 Absatz 2:"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschließlich zu deren Beschickung dienen,"Zu Frage 2:In der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- lässt sich zu Anhang 3 ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" unter Nr. 2.1 ausgeführt: Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.Fest installierte Steigleitern sind demzufolge auch keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden unter Ziffer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV genannt. Dort wird gefordert, dass beim Heben oder Fortbewegen von Beschäftigten Lastaufnahmemittel an jedem Arbeitstag auf einwandfreien Zustand zu überprüfen sind (Nr. 2.4 a). Wir gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt nicht auf die von Ihnen genutzten Lastaufnahmemittel zutrifft. Eine tägliche ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
. Die Thematik "Teilprüfungen" wird in der TRBS 1201 unter Nr. 3.1 Abs. 5 und in der TRBS 1203 unter Nr. 2.1 Abs. 4 aufgegriffen. ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Bei Auswahl, Betrieb und Prüfungen eines mobilen Notstromaggregats sollten die Hinweise der DGUV Information 203-032 (zu finden unter http://publikationen.dguv.de): "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" berücksichtigt werden. Unter Nr. 6 "Prüfung" finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen: Frage 1: Ist eine Prüfung der mobilen Stromerzeuger vor Inbetriebnahme ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden …“. Die Notwendigkeit hierzu wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung i.V.m. mit Nr. 3 und 5 der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ abgeleitet. Die Feststellung ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764