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.1.9a).Diese Anforderung wird in der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmittel" insbesondere unter Abschnitt 3.3 "Organisatorische Maßnahmen" konkretisiert.Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraus notwendige und geeignete ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 6 Absatz 2: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden. (...)" Sorgt der Arbeitgeber "...entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409
Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
,die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der TRBS kann der Arbeitgeber davon ausgehen ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Arbeiten mit der Motorsäge ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen. Die Pflicht zur Unterweisung richtet sich an den Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Eine Kettensäge, die von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Nach § 12 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Qualifikation er für die anliegenden Arbeiten für notwendig erachtet. Spezielle Schweißerqualifikationen sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch eine zugelassene ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 3670
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 2. Das Inverkehrbringen endet mit dem sog. haftungsmäßigen Gefahrübergang bei der Übergabe der Anlage/des Arbeitsmittels. Nach dem Inverkehrbringen übernimmt i. d. R. der Betreiber die Verantwortung für die Anlage. Der Betreiber stellt als Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Anlage/das Arbeitsmittel zur Benutzung (Erprobung) zur Verfügung. Er muss demnach entsprechend ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Die in der Frage beschriebenen Unterpunkte lassen aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Nutzung einer Glasreinigerleiter hier praktikabel und aus Gründen des vorbeugenden Unfallschutzes rechtlich überhaupt zulässig ist. Bevor der Arbeitgeber eine Leiter als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen lassen darf ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
zur Erstellung einer Betriebsanweisung findet sich im § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819