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Generell bedeutet der Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten, dass zunächst potenziell eine Brandgefährdung gegeben ist. Die erforderlichen Maßnahmen bei bestehenden Brand- und Explosionsgefährdungen werden in § 11 Gefahrstoffverordnung (GefStofV) geregelt. Da die Explosion stets nur eine besonders effektive Form des Brennens darstellt, müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.10.2020
Dialog: 43306
Grundlagen für die Beantwortung sind Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, TRBS 2152 Teil 3 sowie TRBS 1112 Teil 1. Die grundsätzliche und formal richtige Antwort lautet, dass nur Betriebsmittel in einen explosionsgefährdeten Bereich (Ex-Zone) gehören, die auch der entsprechenden Kategorie (hier Kategorie 3 für die Zone 2) entsprechen. In der Zone 2 sind aufgrund der erwarteten Häufigkeit ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 26381
notwendigen Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie TRGS 720 ff. vollständig erfüllen. Insbesondere muss klar hervorgehen, welche Stoffe in welchen Mengen zu einer möglichen Explosionsgefahr führen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und wie diese umgesetzt und überprüft werden.Entscheidend dabei ist, dass das Hauptdokument (allgemeine ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44125
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist auch darzulegen, durch welche Arbeitsschutzmaßnahmen ein sicherer Betrieb des Lagers gewährleistet ist. Hierzu gehört auch eine ausreichende Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung, die auf mögliche Brand-, Explosions- und/oder Gesundheitsgefahren hinweist. Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - "Anforderungen ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
Anhaltspunkte für die mögliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre beim Freistahlen in einer Strahlkabine mit techn. Lüftung können sich ergeben aus der möglichen Staubzusammensetzung und Menge der beim Strahlen entstehenden und ggfs. aufgewirbelten Stäube in Verbindung mit eventuell vorhandenen Zündquellen. Näheres hierzu regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die als einschlägige ...
Stand: 05.11.2016
Dialog: 27814
Gemäß § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein explosionsgefährdeter Bereich der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.Die Entscheidung darüber hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 6 Abs. 4 der GefStoffV zu treffen, bevor Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung gefährlicher ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363
Der Arbeitgeber ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, die gefährlichen Eigenschaften zu ermitteln und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nach § 6 (11) GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit gilt, verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201
Schutzmaßnahmen festzustellen, die nach dieser Verordnung und der Gefahrstoffverordnung getroffen wurde (Anhang 2 Abschnitt 3.1 BetrSichV). Wenn dieses Ziel nur durch eine geeignete separate schriftlich dokumentierte und bewertete messtechnische Prüfung gewährleistet werden kann, dann ist das auch so durchzuführen.Das setzt jedoch auch voraus, dass der Prüfer die Gefährdungsbeurteilung und die zugehörige ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
und/oder mit erhöhter Brandgefahr auch immer im Rahmen der Gefährdungsermittlung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG-) zu betrachten und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen in einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 ArbSchG und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu dokumentieren.Wenn man unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen sicherstellen kann, dass während ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
Der Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie der Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern sind der Zone 1 nach § 11 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zuzuordnen, d. h. dass in diesen Bereichen aufgrund der Eigenschaften der eingesammelten und zwischengelagerten Gefahrstoffe damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42709
Gefahrstoffverordnung und § 13 Betriebssicherheitsverordnung.Primär in den Verantwortungsbereich der Fremdfirma fallen die gewerkspezifischen Gefährdungen. Ob z.B. der Schweißer die richtige Kleidung und die richtige Filterstufe benutzt, ist nicht primär Aufgabe des Auftraggebers.Die Verantwortung beginnt wieder mit der Übernahme der Arbeiten in den Normalbetrieb. Ein Auftraggeber muss sich daher immer ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
werden darf, kann im Regelfall nur der Hersteller beurteilen. Sofern die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, sind dort entsprechend der Zoneneinteilung Geräte der jeweiligen unter Nr. 1.8 Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Kategorie zu verwenden. Der Nabendynamo kann ein solches Gerät sein. Entspricht er der jeweiligen Kategorie, kann er in der jeweiligen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42861
von entzündbaren Abfällen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben. Bei Stoffgemischen ist zu ermitteln, welcher Inhaltsstoff betr. der Entzündbarkeit, des Dampfdrucks und der unteren Ex-Grenze ...
Stand: 21.07.2019
Dialog: 42773
werden, dass diese vollumfänglich mit in die bestehende Erlaubnis mit aufgenommen werden muss und das hierfür notwendige Verfahren zu durchlaufen hat.Da der Stand der Technik der Prüfungsmaßstab ist, müssen folglich alle anwendbaren Regeln, die diesem Sicherheitsstandard entsprechen, zur Anwendung gebracht werden.Für den Betrieb der Wasserstoffanlage sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
Die Voraussetzungen für die Bildung eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches ist das Vorhanden sein von Gefahrstoffen im Sinne von § 3 Abs. (2) Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Unter atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur im Intervall zwischen -20 und +60 °C; Umgebungsdruckintervall im Bereich von 800… 1.100 hPa) handelt es sich ggf. um den Spezialfall ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 44046