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Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen müssen für den Einzelfa ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken für S ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist die Grundlage für die Regelungen zum Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im Anwendungsbereich des ProdSG heißt es in § 1 Abs. 2 "Dieses Gesetz gilt auch für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäf ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen. Weitere Informatione ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Zur Absicherung von Acetylenflaschen gibt es folgende zwei Möglichkeiten: - die Verwendung einer Gebrauchsstellenvorlage (G-Vorlage) - die Verwendung einer Einzelflaschensicherung. Die G-Vorlage sichert gegen Gasrücktritt, gegen Flammendurchschläge und sperrt die weitere Gaszufuhr nach Flammenrückschlägen oder bei Nachbrennen ab. Sie wird unmittelbar am Ausgang des Druckminderers angeschraubt und ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen. H ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Die Frage ist berechtigt, und die Antwort ist nicht einfach. Es ist zumindest gängige Praxis, dass in den nicht frei zugänglichen Bereichen - eingezäunt, nur nach Passieren des überwachten Eingangs - die üblichen 5-kg- und 11-kg-Flaschen vom Kunden aus dem Regal - meist Stahlgitterkörben im Freien - entnommen werden können. Damit ist eine gewisse Kontrolle des Betreibers gegeben. Dieser kann im Ei ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
Im Regelfall gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft über die weitere Handhabung der leeren Gebinde.Allgemein kann Folgendes gesagt werden:Es ist zu überlegen, ob von der entleerten Flasche noch eine Gefahr ausgehen kann, ggfs. auch in der weiteren Verarbeitung des Schrottes. Bei einem brennbaren Gas wie Propan kann das bedeuten, dass die Flasche vor einer Verschrottung vollständig entleert werden ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
Unabhängig von der Gefahrgut-Klassifizierung werden die Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) im Kapitel 6.5 des ADR aufgeführt. Im Abschnitt 6.5.6.7.3 des ADR wird das Prüfverfahren und der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung bei IBC beschrieben. Zum Aufbau des Überdruckes wird Luft verwendet. Das Prüfverfahren für die hydraulische Innendruckprüfung der IBC wird im Abschnitt 6.5.6.8. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726
Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten, in Verkaufsfahrzeugen oder -zelten u. ä. zu gewährleisten, sind vom Betreiber die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu beachten. Maßgeblich sind hierbei die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“, die DGUV Arbeits-Sicherheits-Information ASI- 8 ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl. vo ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
Der Hersteller eines Druckgerätes gibt in der mitzuliefernden Betriebsanleitung an, für welche Einsatzzwecke das Druckgerät geeignet ist. Dazu gehört auch die Frage, für welche Druckwechselzahl das Druckgerät geeignet ist. Diese Zahl kann sich aus der typisierenden Betriebsbeschreibung ergeben.So kann z.B. die Verwendung als Ölabscheider in einem Druckluftnetz bedeuten, dass der Betriebsdruck weit ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 5768
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung b ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese V ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde und werden ortsbeweglic ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Druckausgleichsbehälter sind Bauteile in hydraulischen Systemen, welche die Volumenänderungen der Hydraulikflüssigkeit zwischen minimaler und maximaler Temperatur aufnehmen und so den Druck weitgehend konstant halten. Sie dienen der Druckhaltung.In einem Hydraulikspeicher (Hydrospeicher, hydropneumatischer Speicher) wird eine Flüssigkeit unter Druck gespeichert. Beim Entladen kann hydraulische Ene ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Durch das Stehen länger als 24 Stunden wird aus einem ortsbeweglichen Behälter kein ortsfester Behälter. Das gilt auch für flüssige Betriebsstoffe.Wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt, handelt es sich um "Lagern" in ortsbeweglichen Behältern. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Wer ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien vorsieht ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061