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Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, ..." .Bei kleineren Amateur-Fußballvereinen gehen wir davon aus, dass weder eine gewerbliche noch wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Auch wird der Verein i.d.R. keine Arbeitnehmer beschäftigen. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind daher nicht anzuwenden. Im Einzelfall kann ein Sportverein jedoch gesetzlich unfallversicherte Personen (z.B. sog. MAE-bzw. 1 ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
weitgehend konstant ist und dass je Arbeitstag allenfalls wenige Druckabsenkungen auf Umgebungsdruck erfolgen.Liegen in dieser Beziehung besondere Verhältnisse vor, so muss sich die Eignung in Bezug auf den Lastwechsel ausdrücklich aus der Betriebsanleitung des Herstellers ergeben. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 5768
werden. Die weitere Dokumentation hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der genannten Vorschriften, eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder gefül ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde und werden ortsbeweglic ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck (PS ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
In der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) ist im Abschnitt 3 "Konformitätsbewertung" unter § 12 "Einstufung von Druckgeräten" folgendes festgelegt:"Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Rich ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
Um von der Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung von Anlagenteilen, die von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:Spätestens nach 10 Jahren muss im Rahmen der äußeren Prüfung bzw. inneren Prüfung der Anlagenteile nachgewiesen werden, dass die Druckanlage ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten, in Verkaufsfahrzeugen oder -zelten u. ä. zu gewährleisten, sind vom Betreiber die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Regeln der Technik zu beachten. Maßgeblich sind hierbei die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“, die DGUV Arbeits-Sicherheits-Information ASI- 8 ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
vorsieht und es entsprechend konstruiert und herstellt, so dass es mit den anwendbaren Richtlinien übereinstimmt, muss es in dem Maße, wie dies von der jeweiligen Richtlinie vorgesehen ist, mit beiden Kennzeichnungen versehen sein (z. B. keine CE-Kennzeichnung für Druckgeräte, die Artikel 4 Abs. 3 (also z. B. ≤ 1 l und > 200 bar) unterliegen und keine Pi-Kennzeichnung für bestimmte Ausrüstungsteile ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
6.5.6.8.3 ADR aufgeführt. Hiernach muss der IBC einem hydraulischen Druck ausgesetzt werden. Ein dabei zuverwendendes Medium wird nicht beschrieben. Die Prüfdrücke werden im Abschnitt 6.5.6.8.4 des ADR genannt. Die Protokollierung der durchgeführten Prüfungen hat nach dem Abschnitt 6.5.6.13 ADR zu erfolgen. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726
Die Anlage muss den in § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannten Anforderungen i. V. m. den Mindestanforderungen des Anhangs 1 ((hier insbesondere Ziffer 2.17) entsprechen und gemäß den im Anhang 2 BetrSichV aufgeführten Mindestanforderungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln betrieben werden. Die TRBS sind für den sicheren Betrieb heranzuziehen ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
werden muss, z. B. durch ein Spülen mit Wasser im Freien bei einem ausreichenden Abstand zu Zündquellen.Bei den vorliegenden Flaschen sehen wir eine solche Gefahr bei der geringen Gasmenge und der Gasart (überwiegend Sauerstoff) nicht.Wenn man eine Wiederbefüllung zu einem anderen Zweck verhindern will, kann man zusätzlich das Ventil herausschrauben.Die gefahrgutrechtliche Bezettelung sollte zur Vermeidung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
Die Frage ist berechtigt, und die Antwort ist nicht einfach. Es ist zumindest gängige Praxis, dass in den nicht frei zugänglichen Bereichen - eingezäunt, nur nach Passieren des überwachten Eingangs - die üblichen 5-kg- und 11-kg-Flaschen vom Kunden aus dem Regal - meist Stahlgitterkörben im Freien - entnommen werden können. Damit ist eine gewisse Kontrolle des Betreibers gegeben. Dieser kann im Ei ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme und anschließend die wiederkehrenden Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 BetrSichV durchführen muss.Je nach Bauart und Bauweise der Druckanlage muss die Prüfung durch eine befähigte Person oder durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.Anlagen, die in die Erlaubnispflicht nach § 18 BetrSichV fallen, müssen von der zugelassenen ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken für S ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
Hydraulikkreisläufe in Werkzeugmaschinen, in denen sich u. U. Hydraulikspeicher befinden, als ölhydraulischen Regelanlagen zu betrachten sind, muss im Einzelfall anhand o. g. Kriterien für jeden Kreislauf beurteilt werden. ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539