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Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der staatlichen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt.Darüber hinaus gibt es die sogenannte Arbeitsmedizinischen Regeln - AMR, die den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV hat diese AMR als den Stand der Arbeitsmedizin ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) und Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet. Sie geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder.Die AMR konkretisieren die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und erlangen über die Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt Vermutungswirkung ...
Stand: 14.09.2021
Dialog: 24480
. an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge orientieren. Rechtlich bindend sind diese jedoch nicht, sie stellen den "Stand der Technik der Arbeitsmedizin" dar. Jede Vorsorgemaßnahme bleibt jedoch immer ein Individualfall, der im Verantwortungsbereich des durchführenden Betriebsarztes liegt.Siehe auch die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen:https://www.dguv.de/de/praevention/themen ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
Die Inhalte von betrieblichen Verbandkästen sind in der ASR A4.3 - Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt.Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
, berufsgenossenschaftliche Vorschriften etc. sind hierbei heranzuziehen. Abweichungen der nach dem Stand der Technik erforderlichen Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich möglich. Allerdings muss die Sicherheit der Beschäftigten auf andere, ebenso wirksame Weise sichergestellt werden. Die zur Abweichung vom Regelwerk geführten Begründungen sind schriftlich zu dokumentieren und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.03.2018
Dialog: 18158
eine Beurteilung der Infektionsgefährdung vorzunehmen und erforderliche Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Sollte keine Lösung gefunden werden, so sollte ein Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger aufgenommen werden. ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
Der Arbeitgeber muss die Arbeit grundsätzlich so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den nötigen Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).Gemäß ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
die Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Einzelfall nun ergibt, dass bei der Tätigkeit eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist Pflichtvorsorge erforderlich.Sie fragen nach dem anzuwendenden Vorsorgegrundsatz.Die Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung stellen Empfehlungen nach dem allgemein anerkannten Stand ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
der Betriebsverbandkasten nach DIN 13169:2021-11 wieder aufgefüllt werden. Der Unterschied besteht lediglich in der Menge des Fertigpflastersortiments, der Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und der Gesichtsmaske, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683. Siehe hierzu die Auflistung "Erste-Hilfe-Material" der DGUV (Stand: Februar 2022). ...
Stand: 23.12.2024
Dialog: 44062
Grundsätze fürarbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (jetzt Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge, DGUV Information 240-xxx (bisher GUV-I/BGI 504 -xx). Sie stellen den Stand der Arbeitsmedizin dar.Vorsorge auf Wunsch des Beschäftigten; zum Beispiel bei vermutetem Zusammenhang einer Erkrankung mitden Arbeitsbedingungen, bei Untersuchungen zu besonderen Fragestellungen (Zweitmeinung ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
– anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen."Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit wird ein Richter der Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zubilligen. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).Die Anforderungen an einen KFZ ...
Stand: 27.07.2022
Dialog: 43621
kann die Information über die Infektionsschutzvorsorge nur vom Arbeitnehmer selbst übermittelt werden.Die Pflichten des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes oder der Ärztin finden sich im § 6 ArbMedVV:"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Abs. 2 Nr. 3 geregelt: "Vorsorge nach den Absätzen 1 bis 3 muss nicht veranlasst oder angeboten werden, wenn und soweit die auf der Grundlage von § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 ermittelten und nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen." D.h. auf entsprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen kann nur verzichtet werden, falls der Stand der Arbeitsmedizin bzw. gesicherte ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Bei den zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
Die Antwort mit Erläuterung findet sich unter Nr. 1.55 und 1.56 in den Fragen und Antworten (FAQ) zur Arbeitsmedizinischen Prävention des Ausschusses für Arbeitsmedizin (Stand Juni 2019).1.55. Was bedeutet „Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch" im Vorsorgeanlass „Schweißen und Trennen von Metallen"?Wird beim Schweißen und Trennen von Metallen die Luftkonzentration von 3 mg/m3 Schweißrauch ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 43229
. Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR). Diese geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931