Ergebnisse 21 bis 40 von 61 Treffern
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Ist weder eine Pflicht- noch eine Angebotsvorsorge aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen/anzubieten, so besteht noch die Möglichkeit einer Wunschvorsorge auf Wunsch ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung, welche die in § 6 Abs. 3 Nr. 3 genannten Angaben enthält. Darüber hinaus gilt entsprechend § 6 Abs. 4 ArbMedVV: „Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Vorsorge auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den Beschäftigten oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
auszuwerten. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes für den oder die Beschäftigte oder andere Beschäftigte nicht ausreichen, so hat der Arzt/die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.Hält der Arzt oder die Ärztin aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe ärztlicher Unterlagen finden sich im ärztlichen Berufsrecht und im Datenschutzrecht. So steht im § 10 Abs.4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):"Nach Aufgabe der Praxis haben Ärztinnen und Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Hautschutz- und -pflegemittel anbieten und diese in den Hautschutz- und -pflegeplan einbinden. Lösung b. ist vorzuziehen, da so ein geeignetes Präparat mit der Eignung zur Erreichung der Schutzziele von Hautschutz- und -pflege leichter gefunden werden kann. Der Betriebsarzt kann bei Beschäftigten, die ein Kontaktekzem entwickeln, ein Hautarztverfahren bei der BG initiieren. ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 26384
die körperlichen oder klinischen Untersuchungen (z. B. Biomonitoring) nach der eingehenden Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Arzt oder die Ärztin von der oder dem Beschäftigten abgelehnt, so wird dennoch die Teilnahme an der arbeitsmedizinischen Vorsorge bescheinigt, dies gilt auch für die Pflichtvorsorge. ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich rechtlich verpflichtet, für Ihren Betrieb und so auch für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erstellen. Diese muss fachkundig erstellt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig ist, muss er sich von fachkundigen Personen, dies sind insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
ist, so sollte das im Konsens mit den Arbeitnehmern bzw. deren Vertretungen erfolgen und entsprechend vertraglich geregelt werden. Allerdings soll arbeitsmedizinische Vorsorge nicht zusammen mit Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arzt oder die Ärztin dem Beschäftigten die unterschiedlichen Zwecke der Untersuchungen ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 19851
Mal pro Arbeitstag oder - Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag)Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen ist keine Feuchtarbeit. Aber wässrige Desinfektionsmittel zählen zu den wässrigen Flüssigkeiten, so dass in dem konkret beschriebenen Fall (Erzieherinnen in einer Kindertagesstätte ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
eine Beurteilung der Infektionsgefährdung vorzunehmen und erforderliche Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik festzulegen. Sollte keine Lösung gefunden werden, so sollte ein Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger aufgenommen werden. ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507
nicht von einer erhöhten Gesundheitsgefährdung durch PCB bei den Beschäftigten auszugehen.Ergeben sich Überschreitungen der Referenzwerte, so sollten im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung die in den Anhängen 3 und 4 genannten Auffälligkeiten/Symptome abgeklärt werden. Die Gefährdungsbeurteilung und insbesondere die festgelegten Schutzmaßnahmen sind zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen." ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
, wenn als Folge einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind oder bereits in der Vergangenheit eine Infektion erfolgt ist.Erhält der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des oder der Beschäftigten stehen kann, so hat er ihm ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
von Besonderheiten des Einzelfalles (z. B. bzgl. der Intensität des Kontaktes, des Immunstatus des Schwimmlehrers/der Schwimmlehrerin, der Art und des Umfangs der Hilfestellung beim Schwimmunterricht) nicht von einem regelmäßigen direkten Kontakt zu Kindern auszugehen ist, so dass keine Pflichtvorsorge nach Absatz 1 zu veranlassen ist, muss der Arbeitgeber in diesem Fall den Beschäftigten Angebotsvorsorge ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42799
beauftragte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Verfügt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin jedoch nicht über die für die Titerbestimmung / Impfung erforderlichen Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, so hat er oder sie andere Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). In diesem Falle wäre also eine Titerbestimmung oder Impfung auch durch einen Hausarzt ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063