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“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört es zu den Aufgaben des Betriebsarztes den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb zu beraten.Die Vorschrift der ASR A4.3 (3) Satz 2, dass Verbandkästen überall dort bereitzuhalten sind, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern, und sie höchstens in 100 m Wegstrecke ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43060
Impfungen als Mittel ergeben sich aus dem § 6 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort steht geschrieben:"[...] Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren."Der § 7 Absatz 1 ArbMedVV führt weitergehend aus:"Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen. […] Verfügt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 Gefahrstoffverordnun ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
eine entsprechende berufliche Gefährdung besteht. Eine Duldungspflicht bzgl. einer Impfung besteht nicht, die Tätigkeit kann auch ohne Durchführung der empfohlenen Impfung, jedoch mit entsprechender Beratung/Unterweisung und Beachtung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ausgeübt werden.§ 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV führen hierzu aus:"Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
),-einer Prüfung der Stellung der Augen,-einer Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes, und-einer Prüfung des Farbsinnes sowiec)eine ärztliche Beurteilung und persönliche Beratung, einschließlich Mitteilung des Ergebnisses.(2) Beschäftigte haben das Recht auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich diese aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung als erforderlich erweist (Anhang Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“Die Arbeitsmedizinischen Regel "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" (AMR Nr. 3.1) konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder die Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
der ArbMedVV ist unter Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" folgendes aufgeführt: "Pflichtuntersuchungen bei: ... 3. Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte nach Satz 1 wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
und Erkenntnisse nach Satz 2 ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.Nach Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
beauftragte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Verfügt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin jedoch nicht über die für die Titerbestimmung / Impfung erforderlichen Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, so hat er oder sie andere Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). In diesem Falle wäre also eine Titerbestimmung oder Impfung auch durch einen Hausarzt ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Für den Fall gilt "abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind." Tätigkeiten in den Tropen, Subtropen sowie sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
und Infektionsgefährdungen. Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 dürfen auch Ärzte oder Ärztinnen beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin berechtigt sind."Die DGUV führt in ihrer Schrift "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" unter 7.7 hierzu aus:"Arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Arbeitsaufenthalten ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren....(4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten.“ Die Kosten für Maßnahmen ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480