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In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Durch Exposition gegenüber krebserzeugenden aromatischen Aminen können Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege verursacht werden. Hierzu gehört auch die Entstehung von Urothelkarzinomen der Harnblase.Diese Erkrankungen können, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, als Berufskrankheit (BK) nach der BK-Nr. 1301 der geltenden BK-Verordnung ...
Stand: 02.04.2019
Dialog: 5154
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht.Angebotsvorsorge sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu veranlassen.Anlässe für nachgehende Vorsorge sind Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 25953
Grundsätzlich können sich nach einem Brandschaden an den Gebäudeoberflächen Brandfolgeprodukte ablagern, die ein krebserzeugendes Potenzial haben.Ob der von Ihnen genannten Brandschaden seinerzeit nicht fachgerecht saniert wurde und ob bei den von Ihnen beobachteten Krebserkrankungen ein Kausalzusammenhang mit dem damaligen Brandschaden möglich ist oder vermutet ...
Stand: 05.02.2017
Dialog: 5105
zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ausüben. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Die Formulierung unter Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV lautet (Auszug):(1) Pflichtvorsorge bei: 1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:(...)Nach der Begriffsdefinition im § 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sind "Gefahrstoffe"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sindgefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
-Material und Medikamente aus: Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813
als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" weisen wir hin. Für die im Anhang zur ArbMedVV genannten impfpräventablen Stoffe muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im Rahmen der Pflichtuntersuchung nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot unterbreiten. Für weitere Detailfragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständige ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten." ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 19031
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits genannt ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
sein, den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) hinzuzuziehen.Bei allergischen Reaktionen kann vielfach nur Abhilfe geschaffen werden, wenn ein Kontakt mit dem die allergische Reaktion auslösenden Stoff konsequent vermieden wird.Ob Ausgleichstage für die belastende Tätigkeit gewährt werden, ist keine arbeitsschutzrechtliche Frage sondern ist arbeitsrechtlich zu klären. Hierzu sollten ...
Stand: 04.08.2019
Dialog: 11620
, der sich allgemein mit einer Gefährdung durch hautresorptive Stoffe befasst. Es gibt hingegen verschiedene DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen im Hinblick auf einzelne Gefahrstoffe, die sich auch in der Auflistung der Pflichtvorsorge erforderlich machenden Gefahrstoffe (unter den genannten Voraussetzungen a-c) im Anhang Teil 1 (1) finden, so z.B. G5 Glykoldinitrat oder Glyzerintrinitrat, G6 ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung durc ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783