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überschritten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ArbMedVV); wird sie eingehalten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden (Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV).Beim Schweißen und Trennen von Metallen kommt es zu einer komplexen Exposition gegenüber Gasen und Partikeln. Die partikuläre Exposition (Schweißrauche ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 43229
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
an der konkreten Arbeitsstelle Tätigkeiten ausüben, die im Anhang Teile 1 bis 4 der ArbMedVV aufgeführt sind, und somit eine Exposition möglich ist, die den Expositionsbedingungen im Anhang ArbmedVV entspricht. Pflichtvorsorgen sind z.B. notwendig bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr je Tag (Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a Anhang ArbmedVV). Eine Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) mit ihrem Anhang.In der konkretisierenden TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm ist unter der Nummer 5 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" zu Ihrer Frage Folgendes nachzulesen:"(2) Pflichtvorsorge ist nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 Absatz 1 Nummer 3 ArbMedVV durch den Arbeitgeber ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
Ja, diese sind zu kennzeichnen.In der ASR A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 7 hierzu folgendes nachzulesen:"Kennzeichnung(1) Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42497
der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung mit Unterschrift des Arztes). Die Vorsorgebescheinigung enthält auch Angaben darüber, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht des durchführenden Arztes angezeigt ist. Diese Inhalte sind rechtlich verbindlich und müssen erfasst werden.In Nr. 1 (1) der AMR 6.3 wird ausgeführt: "Die Vorsorgebescheinigung enthält alle erforderlichen Angaben ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
und unterstützen lassen (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 c Arbeitssicherheitsgesetz).Im Allgemeinen ist im Verwaltungs-/Bürobereich nicht von einer Hautgefährdung auszugehen, so dass Hautschutzpläne dort nicht vorgeschrieben sind, es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung kommt zu einem anderen Ergebnis. Als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge können aber Hautschutzpläne auch im Verwaltungs-/Bürobereich auf freiwilliger Basis ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 6586
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783
der ArbMedVV ist unter Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" folgendes aufgeführt: "Pflichtuntersuchungen bei: ... 3. Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte nach Satz 1 wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Folgendes ist in der Druckluftverordnung (DruckLV) festgelegt: "§ 1 Geltungsbereich:(1) Diese Verordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.(2) Diese Verordnung gilt nicht für Arbeiten in Taucherglocken ohne Schleusen und für Taucherarbeiten." Demnach greift die DruckLV hier nicht. Vor Aufnahme der Tätigkeiten als Forschungstaucher ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren....(4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV enthält keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff. Sie gilt gemäß § 1 Abs.2 ArbMedVV im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Beschäftigte im Sinne des ArbSchG sind (§ 2 Abs.2 ArbSchG): "1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an.In der ArbmedVV steht in§ 4 Pflichtvorsorge(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813