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“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
den Arbeitgeber als auch die Krankenschwestern über mögliche Gefährdungen unterweisen. Wer welche Maßnahmen trifft, müssen beide Krankenhäuser untereinander abstimmen und koordinieren.Keinesfalls darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass die Krankenschwestern in Belangen des Arbeitsschutzes ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben und unterwiesen oder informiert sind. ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
gegenüber den zu erwartenden körperlichen und geistigen Belastungen nicht ausreichen, hat er die Auswahl der geeigneten Versicherten darauf abzustimmen. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. Damit soll eine Gefährdung des Versicherten sowie Anderer vermieden werden. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 42266
und darf nur von einem Arzt mit besonderer Fachkunde gemäß § 7 ArbMedVV durchgeführt werden. Untersuchungsumfang und Nachuntersuchngsfristen richten sich nach den anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Diese finden sich z.B. in der Leitlinie „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ G31 „Überdruck“ (Taucherarbeiten). Nachuntersuchungen sind danach jeweils vor Ablauf von 12 Monaten ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
Nach § 4 Absatz 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.Nach der Nummer 4.3 des Anhangs der ArbStättV sind überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtung ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 44062
und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ausüben. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.Arbeitsm ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
ärztlicher Beratung zu unterbreiten.Nach § 4 Abs. 2 der ArbMedVV darf "der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat."Ob die Art und Schwere der Behinderung es zulässt, dass die behinderten Mitarbeitern überhaupt mit den Reinigungsarbeiten beschäftigt werden dürfen oder ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen zu dem Aushang von Informationen zu Alarmplänen oder Erste-Hilfe sind sehr uneinheitlich und auch in ihrer Verbindlichkeit zu unterscheiden.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter § 4 Abs. 4 ArbStättV, dass der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen hat, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erforder ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 14073
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stehen Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, Beschäftigten gleich. In § 7 GefStoffV "Grundpflichten" wird weiterhin ausgeführt, dass der Arbeitgeber Beschäftigten, also auch Studierenden, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
) von mit Körperflüssigkeiten kontaminierten Medizinprodukten handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten der Schutzstufe 2 (TRBA 250 Nr. 5.4). Potenziell infektiöse Instrumente sind in einem getrennten Raum aufzubereiten. Der Raum darf nicht zu anderen Zwecken der offenen Lagerung, des Umkleidens oder als Sozialraum genutzt werden. Die nach Landesrecht bestimmten Träger und Durchführenden des Rettungsdienstes stehen ...
Stand: 04.04.2014
Dialog: 20821
Belastungen und Infektionsgefährdungen werden in Teil 4 des Anhangs der ArbmedVV genannt - hier ist Pflichtvorsorge erforderlich.Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV diese Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. "Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat." (§ 4 Abs. 2 ArbMedVV ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Betriebs- oder Tropenmedizin führen darf, zu veranlassen. Zumindest ist dabei eine ärztliche Beratung über die zu erwartenden Belastungen sowie über die ärztliche Versorgung ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 7668
in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.(3) (weggefallen)"Zu der Angebotsvorsorge wird in § 5 der ArbMedVV ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
Rettungsdienstes, d.h. die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der „Haustür“ liegt zwischen 10 und 15 Minuten. Eine Verschlechterung der Überlebenschancen durch längere Wartezeiten darf nicht hingenommen werden. ..."Üblicherweise wird bei Tunnelbauwerken ein erweiterter Notfallplan bzw. Notfall- und Rettungskonzept durch den Bauherr/die bausführende Firma erstellt. In diesem Konzept ...
Stand: 20.06.2016
Dialog: 10274
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheits ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090