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den Arbeitgeber als auch die Krankenschwestern über mögliche Gefährdungen unterweisen. Wer welche Maßnahmen trifft, müssen beide Krankenhäuser untereinander abstimmen und koordinieren.Keinesfalls darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass die Krankenschwestern in Belangen des Arbeitsschutzes ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben und unterwiesen oder informiert sind. ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.Arbeitsm ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen und Zielsetz ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
) auch für Baustellen.Die Beurteilung, ob der Kraftwagen-Verbandkasten (DIN 13164) ausreichend ist, hat in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Arbeitsstättenverordnung zu erfolgen, siehe auch Nr. 8 (2) der ASR A 4.3. Je nach Baustelle und Tätigkeit gibt es unterschiedliche Gefährdungen. Diese sind zu berücksichtigen. Der Betriebsarzt ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Nach § 3 ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43060
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheits ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 6 Abs.2 ArbMedVV)Fazit:Der Arbeitgeber muss die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich der erforderlichen Impfungen anbieten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Praktikums. Die Kosten der Impfungen hat der Arbeitgeber zu tragen. Hinweis:Informationen zu Impfungen ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist (§ 6 Abs. 2 Satz 3 ArbMedVV). Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen, besteht für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Gemäß § 12 der Biostoffverordnung - BioStoffV - stehen Schülerinnen und Schüler, Studierende ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
hat.Auch Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Diese Fragestellungen müssten im Rahmen einer entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist." Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden und die Kosten hierfür sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Da entsprechende Titerbestimmungen und Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, sollten diese vorrangig durch den nach ArbMedVV ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten."In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" werden unter der Ziffer 4.7.2 folgende Aussagen getroffen:"DGUV Vorschrift 1(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 43853
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Ist weder eine Pflicht- noch eine Angebotsvorsorge aufgrund der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen/anzubieten, so besteht noch die Möglichkeit einer Wunschvorsorge auf Wunsch ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt". § 6 Abs. 1 ArbMedVV stellt außerdem klar:"... Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
, aber auch als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Bestellung einer ausreichenden Zahl von Ersthelfern und der Pflicht zu deren Aus- und Fortbildung nachkommt, sind entsprechende schriftliche Nachweise erforderlich.Die aktuelle Fortbildungsbescheinigung ist dabei als ein Teil der schriftlichen Dokumentation anzusehen.Bei der Klärung der Frage, wie umfänglich die grundsätzlich erforderliche schriftliche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13717
wird ausgeführt: „ …Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.“ Grundsätzlich gilt für die Weitergabe von Befundergebnissen, dass diese ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Entsprechend § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst bzw. angeboten werden muss.Nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
der arbeitsmedizinischen Vorsorge ausreichend sein.Sollte im Rahmen der orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Feststellung getroffen werden, dass unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse am Einsatzort und ggf. auch durch die im Einzelfall ausgeübte Tätigkeit in einem solchen Corona-Risikogebiet eine besondere Infektionsgefährdung vorliegt, kann ggf. auch im Einzelfall Pflichtvorsorge ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298