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In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich im Anhang Teil 1 (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) unter 1. eine Auflistung derjenigen Gefahrstoffe, bei denen eine Tätigkeit mit ihnen eine Pflichtvorsorge erforderlich macht, sofern (u. a.) wie unter c ausgeführt) der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43661
(§ 6 Abs. 1 Satz 4 ArbMedVV). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich somit auf eine arbeitsmedizinische Beratung beschränken, falls der Beschäftigte keine körperliche/klinische Untersuchung wünscht bzw. diese aus Sicht des Arztes nicht erforderlich ist.Die Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" konkretisiert ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (vgl. Arbeitsmedizinische Regel – AMR 2.1) zu veranlassen, wenn am Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden. Die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes wird dabei nicht berücksichtigt.(3) Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist den betroffenen Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
werden in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 („Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge“) konkretisiert.Unter 3.1 ist dort aufgeführt: „Die erste Vorsorge muss innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.“. Die Teilnahme an der „Pflichtvorsorge“ ist eine Bedingung für die Aufnahme Ihrer als gefährdend eingestuften Tätigkeit. Sie kann nicht erst ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 30416
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" finden sich unter dem Punkt 3 Konkretisierungen für den Begriff "regelmäßig".Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(...)(3) Jede weitere Vorsorge einschließlich nachgehender Vorsorge muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangen Vorsorge veranlasst bzw ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42362
Ja, diese sind zu kennzeichnen.In der ASR A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 7 hierzu folgendes nachzulesen:"Kennzeichnung(1) Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42497
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Nähere Erläuterungen für den Begriff "regelmäßig" finden sich unter dem Punkt 3 der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/ das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge". Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.(2) Die zweite Vorsorge mussa ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
Ausführliche Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind in der ASR A4.3 - "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" www.baua.de/asr , derDGUV Regel "Grundsätze der Prävention", Abschnitt C "Erste Hilfe" und in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" http://publikationen.dguv.de aufgeführt. Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z.B ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813
Laut der ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ (Nr. 4 Abs. 2) kann für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden. Dies gilt laut DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ (Nr. 4.7.2 ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43060
Ja, die Verbandkästen sind auch in einer kleinen Arztpraxis erforderlich, wobei unter einem Verbandskasten auch ein Schrank verstanden werden kann, der das erforderliche Erste-Hilfe-Material enthält (vergl. ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", Nr. 4 Abs.1).Nach § 4 Absatz 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 29.11.2019
Dialog: 42919
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
arbeitsmedizinische Erkenntnisse dieses sagen. Näheres in Bezug auf die "Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" ist der Arbeitsmedizinischen Regel "AMR Nummer 2.1" zu entnehmen. Nach § 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber im Falle von Pflichtvorsorge eine Vorsorgekartei mit Angaben über Anlass, Tag und Ergebnis jeder Untersuchung zu führen; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen als solche gekennzeichnet und gut erreichbar sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe".In den Begriffsbestimmungen unter dem Punkt 3.7 ist nachzulesen, dass Rettungstransportmittel dem fachgerechten, schonenden Transport ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 12357
, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern. Sie muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen als solche gekennzeichnet und gut erreichbar sein.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die hier anzuwendende ASR A 4.3 Erste.Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe fordert unter Ziffer 4.4, dass Erste ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 11017
dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. Erläuterungen dazu, wann die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, wird unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" gegeben.Ein Beispiel für die Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplans kann der Anlage 3 der ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 14073
Vorsorgeuntersuchungen findet man in der AMR 2.1. Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:Punkt 1"(2) Der Arbeitgeber hat Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV in regelmäßigen Abständen zu veranlassen bzw. anzubieten (§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 3 Satz 1 ArbMedVV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge auch dann regelmäßig anzubieten ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
Gemäß § 4 Abs.5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Arbeitsstättenverordnung wird durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Wie aus Nr. 3.4 der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 21614