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Muss ein Verbandkasten nach DIN 13157 in einer Arztpraxis vorhanden sein?

KomNet Dialog 42919

Stand: 29.11.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

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Frage:

Muss ein Verbandkasten nach DIN 13157 in einer kleinen Arztpraxis vorhanden sein?

Antwort:

Ja, die Verbandkästen sind auch in einer kleinen Arztpraxis erforderlich, wobei unter einem Verbandskasten auch ein Schrank verstanden werden kann, der das erforderliche Erste-Hilfe-Material  enthält (vergl. ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe", Nr. 4 Abs.1).


Nach § 4 Absatz 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.


Nach der Nummer 4.3 des Anhangs der ArbStättV sind überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen als solche gekennzeichnet und gut erreichbar sein.


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Besonders hervorzuheben ist hier der Punkt 4 Absatz 3. Dort heißt es:


"Die Verbandkästen sind auf die Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Sie sind überall dort aufzubewahren, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen."

Als weitere relevante Vorschrift ist hier die DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509) "Erste Hilfe im Betrieb" zu nennen.


Ausnahmen für Arztpraxen oder auch Krankenhäuser werden in den Vorschriften nicht genannt.


Fazit:

Auch in einer Arztpraxis müssen die Verbandkästen etc. nach der ArbStättV in Verbindung mit der ASR A4.3 zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass jeder Beschäftigte schnell den Verbandkasten erreicht und die erforderlichen Erste-Hilfe-Mittel vorhanden sind. Zudem ist jede Erste-Hilfe-Leistung in einem Verbandbuch zu dokumentieren.