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gilt nur, wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind. Die alleinige Anwesenheit eines Fachkundigen ist nicht ausreichend. Somit darf der Jugendliche nicht in die abwassertechnische Anlage einsteigen.Hinweis auf die Bußgeld- und Strafvorschriften (§ 58 JArbSchG):Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Beschäftigungsverbot des § 22 Abs.1 verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
Gefahrstoffen.V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 12 vom Arbeitgeber, „...die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ... ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind...“Die Unterweisung muss also den Arbeitsaufgaben angemessen ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 6223
der Unternehmen sind nicht gegen, sondern nur gemeinsam mit den Beschäftigten zu erreichen. Sie müssen in die Gestaltung betrieblicher Modernisierung einbezogen werden, mitwirken wollen, können und dürfen. Die Entwicklung, Pflege und Nutzung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten werden marktentscheidende Faktoren zum Erhalt und Ausbau von Wettbewerbsfähigkeit und somit von Arbeitsplätzen ...
Stand: 28.06.2017
Dialog: 3328
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Zukunftsszenarios den jährlichen Ersatzbedarf der nächsten 5 (10) Jahre abzuschätzen und mit eigenen Ausbildungskapazitäten und Rekrutierungserfahrungen auf dem Arbeitsmarkt abzugleichen. Beispiel: Kommt man zu dem Schluss, dass der Ersatzbedarf von Fachkräften zwischen 2010 und 2015 nicht problemlos rekrutierbar ist, dann müssen betriebseigene Möglichkeiten geprüft werden. Diese können darin bestehen ...
Stand: 26.07.2017
Dialog: 5810
oder stillende Frauen nicht in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr beschäftigt werden. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist mittels einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erlaubt, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (Definition siehe § 9 Abs.2 MuSchG ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
: Die Seroprävalenz von IgG-Antikörpern gegen Parvovirus B19 in der Bevölkerung Deutschlands Prof. Dr. S. Modrow und Mitarbeiter/in: Dr. A. Plentz, Dr. S. Böhm (bis Dezember 2005), C. Röhrer (Doktorand); in Zusammenarbeit mit Dr. A. Sauerbrei, Prof. Dr. P. Wutzler (Institut für Virologie und Antivirale Therapie, Universität Jena); Dr. W. Thierfelder, Dr. B,-M. Kurth, Robert-Koch-Institut, Berlin ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
, wenn der Arbeitgeber zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine entsprechend qualifizierte Ersatzkraft angewiesen ist, die er nur einstellen kann, wenn er mit ihr einen unbefristeten Arbeitvertrag schließtbei Existenzgefährdung des Betriebes oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitgebersbei besonders schweren Verstößen der Arbeitnehmerin gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder vorsätzlich ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
grundsätzlich verboten. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann jedoch im Rahmen von § 28 MuSchG eine Ausnahme für eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr zulassen. Die Voraussetzungen für die Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr sind:dass sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,dass nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht unddass insbesondere ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
dieser Prozeß nicht durch ständige Unterbrechungen gestört werden. Daher ist der Rückzug in einen Selbstlernraum dem Lernen im eigenen Büro vorzuziehen. Falls der Raum auch von der Größe geeignet ist, können auch hier die Präsenzphasen durchgeführt werden. Die Lerngruppe kann sich hier auch zu vereinbarten Zeiten treffen, um sich gegenseitig zu unterstützen.Die Lerninhalte sollten an die Zielgruppe angepaßt ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 3942
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42630
, einer eigenen Unfähigkeit mit diesem Problem adäquat umzugehen. Sie führen dazu, die Abhängigkeitsproblematik zu verschärfen. Auch wird ein Suchtverhalten häufig völlig unterschätzt als Charakterschwäche betrachtet. Tatsächlich aber ist Sucht eine Krankheit, wie z.B. Stoffwechselkrankheiten auch. Hilfreich im Umgang mit einem Suchtkranken sind daher Offenheit und Konsequenz. Wenn ein Kollege öfters ...
Stand: 06.08.2014
Dialog: 13461
In seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherigen Auswahlmöglichkeiten für die Eintragung im Geburtenregister zwischen „männlich“, „weiblich“ sowie „fehlende Angabe“ gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz -GG) und das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Art. 3 Abs. 3 ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42593
des Arbeitgebers genehmigt werden, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Auf die Informationen unter https://www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
an 7 Tagen hintereinander nicht gegen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes verstößt. Nach § 4 Abs. 1 MuSchG ist nicht die Anzahl der Arbeitstage maßgebend, sondern das Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit ist jede Arbeit über 8 ½ Stunden täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche bei einer Arbeitnehmerin, die älter als 18 Jahre ist.Wie sieht die Ersatzfreizeit bei Sonn- und Feiertagsarbeit ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der "Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit" ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1.dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2.ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten die ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.".Dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen keine Arbeitgeberpflichten. Sie sind somit auch nicht verantwortlich für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung nötiger Maßnahmen!Betriebsarzt und Fachkraft ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137