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gesundheitlichen Probleme in Verbindung mit der Schwangerschaft empfehlen wir mit einem Arzt/einer Ärztin zu klären, ob für die angesprochene Außendiensttätigkeit ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 MuSchG in Betracht kommt. ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
abgestimmt werden.Auf den Ratgeber für Ärzte zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit des Robert-Koch-Instituts weisen wir hin. ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
und auch nach Ablauf der Probezeit wäre seitens des Arbeitgebers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unzulässig. Vor einer beabsichtigten Kündigung müsste der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.Der behandelnde Arzt hat nach dem Mutterschutzgesetz grundsätzlich die Möglichkeit ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Bei der Beurteilung des Falles hat er allerdings ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und diese umzusetzen.Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat er u. a. auch das Verhalten und den Gesundheitszustand des drogenabhängigen bzw. auf Drogenentzu ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 19957
prüfen. Erst wenn die ersten zwei Schutzmaßnahmen nicht möglich bzw. nicht realisierbar sind, kommt ein Tätigkeitsverbot in Frage.Weiterführende Literatur:1. RKI-Ratgeber für Ärzte :Zytomegalievirus-Infektion2. Handbuch „Infektionen bei Kindern und Jugendlichen“ der DGPI3. AWMF Leitlinie "Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen" ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbroche ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
weitergegeben werden.C. Die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbots muss deutlich definiert werden, z.B. "ab sofort bis zur 35. SSW" oder "bis zum Eintreten der gesetzlichen Schutzfristen".Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ist hier gefordert eine Prognose darüber abzugeben, ob eine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter und/oder das Kind bei Fortdauer der Beschäftigung eintreten könnte ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
werden. Beide Dokumente sind zur Vorsorge mitzubringen. Eine Blutabnahme oder körperliche Untersuchung darf der Arzt / die Ärztin nicht gegen den Willen der Betroffenen durchführen.Der Betriebsarzt / die Betriebsärztin gibt ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin keine medizinischen Details an den Arbeitgeber weiter. D.h. der Betriebsarzt/die Betriebsärztin entscheidet über die Einsatzmöglichkeiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
"Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit. Handlungshilfen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Ärztinnen und Ärzte". ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
ein Arzt/eine Ärztin kann und darf dies feststellen und bescheinigen.Die Immunitätslage ist gegenüber folgender Krankheitserreger zu klären:- Röteln- Windpocken- Masern- Mumps- Ringelröteln- Zytomegalie- Keuchhusten- Hepatitis A- Hepatitis BBeschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote greifen in nachstehenden Fällen ein:Röteln: Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität ist ein generelles ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
/ ein Arzt beurteilten und bescheinigen. Anamnestische Angaben gegenüber erfolgten Impfungen und stattgehabten Erkrankungen reichen nicht aus. Es müssen entweder in dem Impfpass dokumentierte Impfdosen (nach den Empfehlungen der STIKO zur Immunisierung) oder ein dokumentierter Antikörpernachweis (spezifische IgG) vorliegen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an ihre Betriebsärztin /an ihren Betriebsarzt ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
. Sie sind mit Mitteilung der Schwangerschaft sofort wirksam (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie umzusetzen.Individuelles, ärztliches BeschäftigungsverbotDas ärztliche Beschäftigungsverbot berücksichtigt den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Es ist in § 16 MuSchG geregelt und kann nur von einer Ärztin/einem Arzt attestiert werden, wobei folgende Voraussetzungen zu beachten ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
oder stillende Frau beschäftigt wird. Im Ergebnis ist festzulegen, welche Schutzmaßnahmen für eine schwangere oder stillende Frau an diesem Arbeitsplatz notwendig sind. Dabei kann er/sie sich durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Es ist folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten:Ergibt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine oder mehrere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860