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:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberHierzu steht in den Durchführungsanweisungen:"Das Steuern von Flurförderzeugen durch Jugendliche unter 18 Jahren zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht gilt nicht als selbständiges Steuern. Unter Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsicht führenden die jeweilige Arbeitsaufgabe beschrieben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsichtführende hat sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern."Der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
sind, ausgenommen, sofern der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Wie diese Aufsicht im Einzelfall sichergestellt werden muss, wird in den Vorschriften nicht näher erläutert, sondern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Es wird aber im Allgemeinen davon ausgegangen, dass der Fachkundige den Jugendlichen bei der Durchführung der gefährlichen Arbeiten ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
nicht erkennen oder nicht abwenden könnenmit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindDieses Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, sofern dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Wenn also im Forst gefährliche Arbeiten im Sinne des § 22 JArbSchG anfallen, dürfen jugendliche Auszubildende nur unter der Aufsicht eines Fachkundigen beschäftigt werden. Was gefährliche Waldarbeiten sind, ist im Abschnitt 2 der DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" aufgeführt.Sind die Auszubildenden über 18 Jahre alt, sind diese Tätigkeiten nicht grundsätzlich ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19396
Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...
Stand: 20.01.2023
Dialog: 18929
erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
aus mutterschutzrechtlicher Sicht ohne Bedeutung, ob die werdende Mutter im Krankenhaus selbst oder von einem fremden Neben- oder Hilfsbetrieb (z. B. einer Fremdreinigungsfirma) beschäftigt wird.Gehört das chemische Labor zum Krankenhaus, ist ein Einsatz an Sonn- und Feiertagen unter Beachtung der bestehenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen erlaubt. ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Jugendliche Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs.2 JArbSchG). Im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sehen wir das Erfordernis als gegeben an.Hinsichtlich ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42171
von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der "Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit" ausgesetzt sind. (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit 1.dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2.ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
Jugendlicher, soweit 1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, 2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und 3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Biostoffverordnung sowie auf nicht gezielte ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
wenn,dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist,der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Hinweis: Die in der Gefahrstoffverordnung geforderten Maßnahmen sind selbstverständlich einzuhalten bzw. durchzuführen und das entsprechende technische Regelwerk - TRGS ist zu beachten. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 6909
Schutzmaßnahmen nötig sind, dürfen die Arbeiten ausgeübt werden, wenn diese für die Ausbildung unumgänglich sind und die Aufsicht durch eine fachkundige Person gewährleistet ist.Der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen muss dabei aber gemäß § 22 Abs.2 Nr.3 Jugendarbeitsschutzgesetz unterschritten sein. Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Wird der Luftgrenzwert erreicht oder überschritten, gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.Außerdem dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter z. B.- mit Tätigkeiten im Labor, bei denen das Risiko des Kontaktes mit Blut besteht,- in der Sterilisation auf der unsauberen Seite,- bei Operationen,- mit dem Verabreichen von Injektionen.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
einzuhalten.Jugendliche dürfen nach § 22 Absatz 2 JArbSchG nur mit den aufgeführten Tätigkeiten (Problem: nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen) beschäftigt werden, wenn dies unter Aufsicht eines Fachkundigen geschieht und diese Tätigkeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Im Fall des freiwilligen sozialen Jahres bestimmt sich das sogenannte Ausbildungsziel ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist3. und der Luftgrenzwert (AGW) bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.Ist im Einzelfall für einen gefährlichen Stoff kein Grenzwert festgelegt, müssen lediglich die unter Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.Es ist zu beachten, dass hier nur Beschäftigungen zulässig sind, die für die Ausbildung erforderlich sind. Das Beschäftigungsverbot ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824