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die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 10 MuSchG). Dies scheint hier nicht ausreichend geschehen zu sein. Der Arbeitgeber hat sowohl die schwangere (oder auch stillende) Frau sowie alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 MuSchG).Aufgrund der geschilderten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Diese Möglichkeit der Aufgabenübertragung findet sich auch in anderen Vorschriften wieder wie im § 13 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."oder im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
muss spätestens bei Mitteilung der Schwangerschaft der Immunschutz erneut überprüft werden. Falls noch nicht erfolgt, ist diese Überprüfung als Teil der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz unter mutterschutzrechtlicher Erweiterung des § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu veranlassen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Arbeitgeber, vgl. § 3 Absatz 1 Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Jugendlichen (hier Kinder) gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen (hier Kinder) erforderlich sind.Für die Kinder im Betriebspraktikum ist ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung (§ 28a, mit Verweis auf das Arbeitsschutzgesetz) durchzuführen ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
ist, Arbeitgsaufgaben weiterhin selbständig auszuführen. Demenzkranke Beschäftigte sollten daher in einer angepassten Form weiterhin berufstätig bleiben können, solange der Gesundheitszustand dies zulässt. Welche Arbeitsaufgaben für erkrankte Personen noch möglich sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die Gefährdungsbeurteilung hat aufgrund von § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 43226
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
der Schwangerschaft gerechtfertigt.Wie der Schutz werdender Mütter in Spielhallen konkret sicherzustellen ist: Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
abgesehen) etwa zwischen 40% und 70%. Ihr Arbeitgeber muss deshalb in der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG in Verbindung mit § 10 MuSchG) prüfen und festlegen, wie eine entsprechende Luftfeuchtigkeit gewährleistet werden kann.Direkte Hilfe bekommen Sie von Ihrem Betriebsarzt oder der Sicherheitsfachkraft. ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.".Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die gestalteten Arbeitsbedingungen für die Stillende und ihr Kind keine Gefährdungen darstellen und eine unverantwortbare Gefährdung vermieden wird. Dies ist aus § 9 Abs. 2 ersichtlich. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412