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Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
durch den Arbeitgeber durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - www.gesetze-im-internet.de/arbschg). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. Beides ist zu dokumentieren.Ein Alleinarbeitsplatz liegt vor, wenn eine Person ohne Sichtverbindung und außer ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 15614
wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln hat, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
die Berücksichtigung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gefordert. Auch bei der nach dem Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber gehalten, die anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten.Es gibt anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, denen zu Folge ältere Arbeitnehmer/innen durch Nachtarbeit verstärkt gesundheitlich ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 1610
und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 10 MuSchG). Dies scheint hier nicht ausreichend geschehen zu sein. Der Arbeitgeber hat sowohl die schwangere (oder auch stillende) Frau sowie alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 MuSchG).Aufgrund der geschilderten ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen."Diese Möglichkeit der Aufgabenübertragung findet sich auch in anderen Vorschriften wieder wie im § 13 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen."oder im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
muss spätestens bei Mitteilung der Schwangerschaft der Immunschutz erneut überprüft werden. Falls noch nicht erfolgt, ist diese Überprüfung als Teil der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz unter mutterschutzrechtlicher Erweiterung des § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu veranlassen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Arbeitgeber, vgl. § 3 Absatz 1 Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Die Teilnahme an einem Sommerlager von Jugendlichen begründet in der Regel kein Arbeitsverhältnis, so dass hier relevante Arbeitsschutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) nicht greifen.Im Rahmen der Organisation eines Sommerlagers haben die Organisatoren und Betreuer umfangreiche Sicherheitspflichten. Konkret ist dies in der Aufsichtspflicht ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 8042
die Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz der Jugendlichen (hier Kinder) gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen (hier Kinder) erforderlich sind.Für die Kinder im Betriebspraktikum ist ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung (§ 28a, mit Verweis auf das Arbeitsschutzgesetz) durchzuführen ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert in § 12 "Unterweisung":"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 6223
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
ist, Arbeitgsaufgaben weiterhin selbständig auszuführen. Demenzkranke Beschäftigte sollten daher in einer angepassten Form weiterhin berufstätig bleiben können, solange der Gesundheitszustand dies zulässt. Welche Arbeitsaufgaben für erkrankte Personen noch möglich sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.Die Gefährdungsbeurteilung hat aufgrund von § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 43226
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141