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, die betroffenen Beschäftigten in die Beurteilung einzubeziehen.Die Überwachung und Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe (§ 21 Abs. 1 ArbSchG). Gemäß dem föderalistischen System Deutschlands sind für den Arbeitsschutz die Bundesländer zuständig. Die obersten Landesbehörden (Arbeitsministerien) bestimmen dazu meist nachgeordnete Behörden mit dem Vollzug bzw ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
. (vgl. §§ 21 ff.Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (vgl. §§ 14 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie - selbstredend ...
Stand: 05.02.2017
Dialog: 5702
werden. Dies ergibt sich auch aus § 21 (2) SGB VII. Danach ist der Schulhoheitsträger verpflichtet, im Benehmen mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regelungen zur Ersten Hilfe zu treffen.In der Regel ist der Schulleitung die Verantwortung für die Organisation der Ersten Hilfe zu übertragen. Hierzu zählen die sachlichen (Meldeeinrichtungen, „Erste-Hilfe-Raum“, Erste-Hilfe-Material ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 9096
1 der BetrSichV zu beachten. Weiterhin sind die Beschäftigten nach § 12 BetrSichV zu unterweisen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42789
geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln".In Abschnitt 5.1 "Bedienen eines Flurförderzeuges mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...
Stand: 31.05.2025
Dialog: 44136
und die der dazu erlassenen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) auch beim Bereitstellen der Monteursfahrzeuge einzuhalten bzw. zu beachten hat.Für Fahrzeuge gelten zudem die speziell dazu von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen/Berufsgenossenschaften) aufgestellten Vorschriften und Regelwerke, hier insbesondere die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".Nach den grundsätzlichen ...
Stand: 31.10.2020
Dialog: 14770
nicht festgelegt und daher äußerst schwer zu bestimmen ist.Die Baustellenverordnung (BaustellV) benennt die Zentralaufgabe des SiGeKo – die Koordination (vgl. Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 des § 3 BaustellV):Koordination bedeutet vor allem auch Kommunikation, und Kommunikation ist auch "Bringschuld" des Koordinators. Der SiGeKo ist kein „allgemeiner" Sicherheitsverantwortlicher und übernimmt ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
(§ 4 Nr. 4),zur regelmäßigen Aktualisierung aufgrund von Veränderungen im Betrieb oder neuer Erkenntnisse (§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3),zur Integration in die betrieblichen Führungsstrukturen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowieder Vorrang von Maßnahmen zur Verhältnisänderung (§ 4 Nr. 2 und 5)bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Ergänzend zu der Gefährdungsbeurteilung existieren häufig ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
sind die Anforderungen an die Befähigung des Versicherten. Entsprechend höher sind auch die Anforderungen an die Maßnahmen des Unternehmers, mit denen er die Befähigung der Versicherten zu prüfen hat.Maßgebend für die Einschätzung der Tätigkeit ist dabei insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der DGUV Vorschrift 1.Für besondere Gefahren konkretisieren § 21 der DGUV Vorschrift 1 sowie § 9 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
unterwiesene Personen sich im Gleisbereich aufhalten,• Art, Umfang und Häufigkeit der Unterweisung dieser PersonenIm § 5 Sicherungsmaßnahmen, lauten Abs. 3 und 8:„(3) Werden vom Unternehmer Sicherungsposten eingesetzt, darf er nur Personen auswählen, die1. Das 21. Lebensjahr vollendet haben,2. Körperlich und geistig geeignet sind,3. Die Eignungsanforderungen nach § 4 Abs. 1 erfüllen,4. Ihre Befähigung ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43750
"Schülerfirma" seitens der Schulleitung bereits in der Planungsphase rechtzeitig Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen werden.Sollte eine Struktur geschaffen werden, die die Schülerfirma außerhalb der schulischen Ausbildung ansiedelt, verweisen wir hinsichtlich der rechtlichen Bewertung auf die Ausführungen unter www.transfer-21.de/daten/themen/schuelerfirmen ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 13309
sein müssten, sind Brandschutzhelfer auszubilden. Das kann im Einzelfall nur die eine Person sein, die Telefonate annimmt oder disponiert. Das Personal, das in fremden Bereichen tätig ist, muss nach Nr. 6.1 ASR A2.2 unterwiesen werden. Sollten allerdings Feuerlöscher in den Fahrzeugen vorhanden sein, empfiehlt sich natürlich auch eine Ausbildung nach Nr. 6.2. ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
In Bezug auf die DGUV Vorschrift 2 gibt es eine Handlungshilfe mit betrieblichen Anwendungsbeispielen zur Umsetzung dieser Vorschrift. Unter Nr. 2.3 finden Sie das Fallbeispiel einer Kommune. ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43231
). Die Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer ist grundsätzlich nach § 23 DGUV Vorschrift 54 gefordert (Ausnahmen siehe § 23 Abs. 5 DGUV Vorschrift 54). Gemäß § 37 „Übergangs- und Ausführungsbestimmungen“ Abs. 5 DGUV Vorschrift 54 gelten § 23 Abs. 4 und 5 sowie § 35a erst ab 1. April 1995. Für Geräte, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, gilt ergänzend § 37 Abs.5 Nr. 1 ...
Stand: 21.02.2017
Dialog: 28610
auch die Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft beachten. Der DGUV Grundsatz Nr: 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" beinhaltet sicherlich hinsichtlich der Ausbildung zum Führen eines nicht mit muskelkraft betriebenen Flurförderzeuges eine umfassende und ausreichende Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen. Damit ist jedoch ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 17896
Nein! Der Unterweisende benötigt keinen Staplerschein, muss aber über hinreichende Kenntnissen der betrieblichen Flurförderzeuge verfügen. Begründung: Die Ausbildung als Fahrer/in und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruhen im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nr. 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 29458
schriftlich erteilt werden."Weitere Informationen finden Sie im DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", spez. unter Nr.4 "Beauftragung".Für Auszubildende über 18 Jahre gelten keine besonderen arbeitsschutzrechtlichen Einschränkungen.Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Für Tätigkeiten ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 27341
, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG verantwortlich an der Stelle durchgeführt werden, wo Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auftreten können, ohne dass der Arbeitgeber oder die ggf. neben ihm verantwortlichen Personen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ArbSchG höchstpersönlich die erforderlichen Arbeitsschutzpflichten erfüllen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048