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Nein, dies ist nicht zulässig.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert.Auszüge:"Sicherheitsbeauftragte sind von der Unternehm ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
werden, der später mit dieser Person zu tun hat. Das bedeutet: Betriebsleiterin/Betriebsleiter, Meisterin/Meister, Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebs-/Personalrat und die Beschäftigten des vorgesehenen Zuständigkeitsbereichs."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
psychischer Belastungen wieder: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... psychische Belastungen bei der Arbeit".Bei der Arbeit des Betriebsrates nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Betriebsrat freigestellt wird.Sobald es sich bei der Tätigkeit des Betrieb-/Personalrates um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII handelt ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
eines Sicherheitsbeauftragten für den Gesamtkonzern ist nicht ausreichend. Sofern weiterer Klärungsbedarf besteht, wird empfohlen, direkten Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger aufzunehmen. Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten ist gemäß § 22 SGB VII der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen. ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erfor ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geregelt.Der Betriebsrat/Personalrat hat umfangreiche Rechte, wenn es um die Bestellung und die Tätigkeit ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
und besitzen ein Grundlagenwissen zum Thema Arbeitsschutz."Hinweis:Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten ist gemäß § 22 SGB VII der Betriebs- bzw. Personalrat zu beteiligen. ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
:"Der Betreiber hat den Betriebs- oder Personalrat vor der Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten unter Bezeichnung der ihm obliegenden Aufgaben zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei Veränderungen im Aufgabenbereich des Immissionsschutzbeauftragten und bei dessen Abberufung."Weitere Fragen zum Themenbereich "Immissionsschutzbeauftragte" sollten im direkten Kontakt mit den jeweils zuständigen ...
Stand: 14.11.2021
Dialog: 14960
Name) des Bearbeiters. Der Arbeitgeber hat die Berichte aufzubewahren. Eine Ausfertigung des jeweiligen Berichtes ist dem Betriebs-/Personalrat zuzuleiten. Zum Nachweis der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit dienen auch die Protokolle der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen nach § 11 ASiG. Der Arbeitsschutzausschuss könnte z. B. vereinbaren, dass Berichte, Schreiben, E-Mails etc.der Fachkraft ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
der Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen, Zeitaufwand,- Unterschrift (bzw. bei externen Diensten ergänzend Name) des Bearbeiters.Der Arbeitgeber hat die Berichte aufzubewahren. Eine Ausfertigung des jeweiligen Berichtes ist dem Betriebs-/Personalrat zuzuleiten." ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6305
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und mit Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes die Aufgaben für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu ermitteln, aufzuteilen und schriftlich zu vereinbaren. Zu den in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten Aufgaben gehören u ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Angaben zur erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung finden sich im § 26 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"(2 ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111