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der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird. Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) wird unter § 5 Absatz 2 folgendes gefordert:"Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufg ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 10058
Für die Kaminsanierung muss der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (in NRW sind dies die Bezirksregierungen, Dez. 56) eine Vorankündigung übermittelt werden, wenn entweder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage betragen wird oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt und an mindestens einem Tag mehr als 20 Personen auf der Baustelle tätig sein werden. Der Baubeginn muss darüber ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 3524
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine bestim ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen entfällt z. B. bei körperlicher Behinderung oder psychischen Krankheiten. Unterläuft dem Ersthelfer ein Fehler, obwohl er im Rahmen seines Wissens und Könnens gehandelt hat, so kann er dafür strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Andererseits kann die unterlassene Hilfeleistung – auch aus Angst vor falschem Handeln – strafrechtlich verfolgt werden. Nähere ...
Stand: 19.09.2017
Dialog: 30139
Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Informationen zur Unterweisung und Ausbildung von Brandschutzhelfern enthält die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Die Entsorgungsfahrzeuge ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen." ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
Nein, das reicht nicht aus.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Arbeitgeber ist somit dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter die Unterweisungen erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob Mitarbeiter angesetzte Termine einhalten können oder n ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 25417
über die Aufgabenerfüllung erfolgen. Ziel muss dabei sein, dass die Ersthelfer unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu plazieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer zu jeder Zeit in der Nähe ist. Dabei sind auch erforderliche Vertretungen, im Falle von Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, etc. der Ersthelfer zu berücksichtigen. ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
aus, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren sind, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist.Zusammengefasst bedeuten ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 15781
, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".Auf die DGUV Information 205-003 ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161
in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z. B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.11.2017
Dialog: 13477
und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
%. "Zu den anwesenden Versicherten zählen alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
" und unter Punkt 1.2 in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung".Fazit:Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
der Befähigung, z. B. durch Krankheit, Unwohlsein, Medikamenteneinnahme, Übermüdung, ein traumatisches Ereignis oder den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel, besteht.Für das Aussprechen eines Beschäftigungsverbotes durch den Unternehmer oder Vorgesetzte müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, die Arbeit gefahrlos auszuführen.Die ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Eine Krankenstatistik zu erstellen ist ein wichtiges und zwingend erforderliches Instrument, um den Forderungen des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nachzukommen. Zwar ist die Erstellung dort nicht explizit aufgeführt, jedoch unmittelbare Konsequenz der richtigen Umsetzung des § 3 ArbSchG.Zu § 3 Abs. 1 ArbSchG: Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind vom Arbeitgeber auf ihre Wirksamkeit hin zu übe ...
Stand: 13.01.2018
Dialog: 2783