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Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei als E ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 43946
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt: "(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [..]"" Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
) An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Betriebsrat beauftragte Betriebsratsmitglieder teil.(5) Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist.(6) Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat ...
Stand: 06.09.2022
Dialog: 14364
Nach § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes/ArbSchG muss der Arbeitgeber "... die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen."Die spezifischen Gefährdungen muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, zu deren Durchführung er nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist. Es gibt somit keine ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2776
) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unter-weisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funkti-ons- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so-wie über das Verhalten im Brandfall.(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist hier insbesondere der § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 hervorzuheben. Dort heißt es:Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer, der für die vorgenannten Personen zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
-Code freigestellt sind.Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresberichts über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung findet sich in § 8 Absatz 5 der GbV.Die von Ihnen angesprochenen Regelungen finden sich in Kapitel 3.4 "In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter" des ADR. Da für diese die GbV nicht gilt, müssen diese auch nicht im Jahresbericht ...
Stand: 05.05.2022
Dialog: 43670
Konkrete Angaben, bis wann ein Tätigkeitsbericht abgeben werden muss, sind nicht vorgesehen. In der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist hierzu in § 5 Bericht nachzulesen: Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 18705
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
, dass Arbeitsschutzmaßnahmen auf der Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG verantwortlich an der Stelle durchgeführt werden, wo Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auftreten können, ohne dass der Arbeitgeber oder die ggf. neben ihm verantwortlichen Personen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ArbSchG höchstpersönlich die erforderlichen Arbeitsschutzpflichten erfüllen ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Die Beantwortung Ihrer Frage ergibt sich aus dem § 10 des neuen Mutterschutzgesetzes, das zum 01.01.2018 das bisherige Mutterschutzgesetz sowie die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz abgelöst hat.Der Absatz 1 des § 10 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen" lautet:"(1) Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30852
/IMDG-Code freigestellt sind,5.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,6.deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.3, 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...
Stand: 09.09.2017
Dialog: 30233