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- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.3.7 Gesicherter Bereich ist ein Bereich ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zu den Arbeitsstätten zählen definitionsgemäß auch Baustellen.Unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur ArbStättV finden sich grundsätzliche Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a. sich in Anzahl, Anordnun ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
In der Neufassung der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden statt der bislang gebräuchlichen Begriffe erster und zweiter Fluchtweg die BezeichnungenHauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Treppenräume und Flure, Schichtbetrieb, wenn nicht während der gesamten Arbeitszeit durch das einfallende Tageslicht ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 1 lx für die Fluchtwege gegeben ist), 4. betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor), 5. Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher), 6. erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern und Stürzen, auf Treppen), 7. unübersichtliche ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 44108
Fluchtwegbreite beschrieben, welche in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt sind. Direkt nach Tabelle 2 sind die Verfahren als Hinweis wie folgt beschrieben:"Den Werten nach Tabelle 1 und Tabelle 2 liegen unterschiedliche Betrachtungsweisen zugrunde. Bei Anwendung der Tabelle 1 ist die Summe aller Personen maßgeblich, die über den jeweiligen Hauptfluchtweg flüchten müssen. Diese ergibt sich bei Treppenräumen ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 43867
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 25887
einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum, Freie) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege in Abhängigkeit von der Anzahl der anwesenden Personen ergibt sich aus der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" (Punkt 5, Tabelle 1). Für die von Ihnen angegebene Personenzahl von 300 beträgt die Mindestbreite des Fluchtwegs 1,80 m.Weitere Anforderungen ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
Treppenräume und Flure, Schichtbetrieb, wenn nicht während der gesamten Arbeitszeit durch das einfallende Tageslicht ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 1 lx für die Fluchtwege gegeben ist),4. betriebliche Gründe für Dunkelheit (z. B. Fotolabor),5. Anwesenheit ortsunkundiger Personen (z. B. Kunden, Besucher),6. erhöhte Gefährdung (z. B. durch Stolpern und Stürzen, auf Treppen),7. unübersichtliche ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
sind,- Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind,- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,- Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
sie selbstständig begangen werden können. Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege: 1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. 2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
werden, dass es sich um Gefahrstoffe handelt und somit die TRGS 510 Anwendung findet, so schreibt Abschnitt 6.2 "Brandschutzmaßnahmen" unter Absatz 7 vor:"(7) Fluchtwege müssen folgende Anforderungen erfüllen: 1. Von jeder Stelle eines Lagerraums muss mindestens ein Ausgang in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein, der entweder ins Freie, in einen notwendigen Treppenraum oder einen anderen Brandabschnitt führt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
beauftragt und daraus aufeinander abgestimmte Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die ASR A1.8 und ASR A2.3 abgeleitet. Zudem wurde mit dem Fachgutachten ein neuer Ansatz zur Bemessung der lichten Breite von Treppenräumen als Teil von Fluchtwegen entwickelt. Neben dem in der ASR A2.3 bisher bereits verwendeten Kriterium "höchstmögliche Anzahl Personen im gesamten Einzugsgebiet einer Treppe" (Abschnitt 5 ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Die Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen finden sich in Abschnitt 7. Besonders ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Freiflächen definieren. So muss von jeder Stelle eines Raumes innerhalb einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege muss bei bis zu 300 Personen mindestens 1,8 m betragen.Alle Türen im Verlauf des Fluchtweges müssen sich leicht von Innen und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen (siehe auch ASR ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Die Anforderungen an Nebenfluchtwege werden in Kapitel 6 der ASR A2.3 getroffen:"1 ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."zu Frage 2:Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455