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Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44042
und können von den Beschäftigten frei gewählt werden. Da es sich gezeigt hat, dass bei der Bildschirmarbeit mehrere kurze Pausen einen höheren Erholungswert haben als wenige längere Pausen, sollte vereinbart werden, dass nicht mehrere Kurzpausen zusammengezogen werden.Eine Rechtsvorschrift zur Länge und Häufigkeit dieser Kurzpausen ist uns nicht bekannt.Allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 43875
und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit- freie und den jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Der Ort der Pause ist unerheblich, sofern bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese lassen sich aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten. Voraussetzungen sind z.B. ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
. Kunden, Publikum, Mitarbeiter von Fremdfirmen) Zutritt haben. (4) Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine gleichwertige Erholung im Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Anforderungen an Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Hiernach müssen sich die Toiletten- und Waschräume in der Nähe von Arbeitsräumen befinden. Für Toilettenräume gilt zusätzlich, dass diese sich in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
nicht frei drehbar ist und die Tastatur nicht auf der Arbeitsfläche frei variabel angeordnet werden kann, ist eine erhöhte Belastung des Sehapparates und eine vermehrte Inanspruchnahme der muskulären Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule nicht auszuschließen. Belastungen / Beschwerden dieser Art können vermieden werden, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und im Rahmen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 3258
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Unter dem Punkt 4.1 Absatz 3 ist u. a. folgendes nachzulesen:"Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche finden sich unter dem Punkt 4. Bezogen auf Ihre Frage sind insbesondere folgender Absatz in Punkt 4.1 relevant:"(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Unter dem Punkt 4.2 ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
sich unter dem Punkt 4.2 Absatz 4, 5 und 6 folgendes:"(4) In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen; in Toilettenräumen darf die Lufttemperatur durch Lüftungsvorgänge, die durch die Benutzer ausgelöst werden, kurzzeitig unterschritten werden.(5) In stationären Toilettenanlagen, die für Beschäftigte ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43315
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
des Passivrauchens ist nicht möglich.Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
auf dem Gelände eines Betriebes,Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,Orte auf Baustellen,sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 42332