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Muss in einer Lagerhalle, die von maximal 5 Personen gleichzeitig genutzt aber selten aufgesucht wird, eine fest installierte Toilette vorhanden sein?

KomNet Dialog 44250

Stand: 02.04.2026

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Gibt es in einer Lagerhalle, die von maximal 5 Personen gleichzeitig genutzt, aber selten aufgesucht wird, die Notwendigkeit eine fest installierte Toilette einzurichten oder ist es zulässig eine Dixi-Toilette (mit Möglichkeit der Händewaschung), die regelmäßig geleert wird, zur Verfügung zu stellen?

Antwort:

Ja, es ist eine fest installierte Toilette einzurichten.


Für die Lagerhalle gelten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Nach Nummer 4.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV gilt:

"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."


Mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen sind ausschließlich bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten zulässig. Dies trifft auf die Lagerhalle nicht zu.