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Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Sta ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" wird unter Abschnitt 4.2.1 zur Standsicherheit Folgendes ausgeführt:"Die Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43858
Eine Definition für den in der DGUV Regel 102-002 ebenfalls benutzten Begriff "standsicher" ergibt sich aus der DGUV Regel 108-007 - Lagereinrichtungen und -geräte (BGR 234): Hier heißt es unter 4.2.1: "Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden: Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht; Schränke ...
Stand: 22.09.2017
Dialog: 30187
Standsicherheit von Regalen und Schränken muss in jedem Betriebszustand gegeben sein. Hierbei sind neben der zulässigen Nutzlast auch die auftretenden Kräfte beim Ein- und Auslagern (siehe Abschnitt 4.1.2.4) zu berücksichtigen. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen in besonderer Weise gesichert sein.Als standsicher können unter Voraussetzung ausreichender Tragfähigkeit ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
"Sanitärraume". Unter dem Punkt 7.4 werden Informationen zur Ausstattung eines Umkleideraumes gegeben. Dort ist zur Größe der Kleiderschränke folgendes nachzulesen: "(2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28721
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
sich unter Punkt 7.4 Absatz 2 folgendes nachlesen: "Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944
verbleibt.Verkehrswegeflächen können die Benutzerflächen der von allen Beschäftigten im Raum genutzten Schränke überlagern, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden. Deren Funktionsflächen dürfen nicht in den Verkehrsweg ragen (Abb. 21 und 22)." ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27324
Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter."- DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger"Wir empfehlen für die Lagerung von Reifen vom Fachhandel angebotene Lagereinrichtungen zu verwenden. Dieses hätte neben einer sicheren ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
sind unzulässig. Sie sind in inneren Brandwänden nur zulässig, wenn sie auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Die Öffnungen müssen feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben."Wenn also eine Brandschutztür dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll oder der Nutzen der Tür gar nicht mehr da sein kann, weil z.B. ein Schrank davorsteht, dann ist die Tür ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
zum Arbeitsplatz gelangen sollen, gestattet auf keinen Fall, dass die Beschäftigten gebückt unter einer Schranke hindurch laufen müssen. Deshalb ist ein gesonderter Durchgang (ca. 1,00 m ohne Tür) für Fußgänger erforderlich, der natürlich gleichzeitig auch als Notausgang angesehen werden kann. In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan - (www.baua.de/ASR/) werden die Anforderungen u ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben, dazu zählen auch Paletten.Eine exakte Angabe der zulässigen Beladungshöhe oder Stapelhöhe kann es nicht geben, da diese- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt bzw. mit Wickelfolie gebunden)- von der Bodenbeschaffenheit- vom Lagerort (Halle ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
Unterbringung der Beschäftigten zu sorgen.(2) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegungszahl ausgestattet sein mit:a)Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),b)Essbereich,c)Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
Belegungszahl ausgestattet sein mit:a) Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),b) Essbereich,c) Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.4 "Unterkünfte".Hierzu ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
Grundsätzlich gelten zunächst die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die Abmessungen von Räumen und den Luftraum finden Sie unter der Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhä ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
und Schranken: "Der Fachausschuss Bauliche Einrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), in dem sich Vertreter von Arbeitsschutzbehörden, Herstellern, Betreibern und Prüfstellen engagieren, spricht sich dafür aus, dass Nachrüstungen an älteren Anlagen immer dann zu fordern sind, wenn dies durch ein nicht akzeptables Risiko gerechtfertigt ist." ...
Stand: 19.08.2013
Dialog: 19209
Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.Bei der Anfrage ist nicht erkennbar, w ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403