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Vorschriften zur Lüftung in Arbeitsräumen liefert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) darüber hinaus einschlägig. Grundsätzlich können auch in Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 42588
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
dies durch eine freie Lüftung oder eine lüftungstechnische Anlage geschieht, wird nicht festgelegt. In der ASR A3.6 wird die Übertragung der dort genannten Anforderungen auf Sanitärräume (Toiletten) empfohlen. Insofern ergibt sich aus der arbeitsschutzrechtlichen Gesetzgebung keine Verpflichtung zum Einbau von Fenstern in Toilettenräumen. Hinweis:Für Informationen, ob sich eine Verpflichtung aus dem Baurecht ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 19822
- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.3.7 Gesicherter Bereich ist ein Bereich ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
, die im Regelfall verschmutzte Kleidung aufweisen, sinnvoll sein. Die Maßnahmen sollten dann vorab mit der Personalvertretung besprochen werden.Nach dem Gefahrstoffrecht ist zu beachten, dass Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen dürfen. Hierfür hat der Arbeitgeber geeignete Bereiche einzurichten. Dadurch, dass Stühle ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
nicht für...2.Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,..."Unserer Einschätzung nach fällt der Geldbearbeitungsbereich in den Bereich der Ausnahme und es ist somit keine Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
) Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.(4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.(5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Unter dem Abschnitt 4.1 Absatz 8 ist dort Folgendes nachzulesen:"Im Freien liegende Verkehrswege, insbesondere Treppen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Der Teil des Weges, von dem der Beschäftigte von seinem Aufenthaltsort aus flüchtet, ist per Definition schon Teil des Fluchtweges. Deshalb wird in den entsprechenden Vorschriften immer eine höchstzulässige Lauflänge angegeben, bis der der Beschäftigte einen sicheren Bereich (z. B. einen anderen Brandabschnitt) oder das Freie erreichen soll. Dabei ist die Fluchtweglänge die kürzeste Wegstrecke ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
Nach Ziffer 6.3 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Bildschirme, die über reflektierende Oberflächen verfügen, dürfen nur dann betrieben werden, wenn dies aus zwingenden aufgabenbezogenen Gründen erforderlich ist. Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 334
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
. Es steht ihm jedoch frei, sich auch auf eine andere Art und Weise zu vergewissern. Er muss jedoch auch die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen überprüfen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG). ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Insbesondere sind folgende Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen:1.die Arbeitsmittel einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
". Nach den Begriffsbestimmungen unter dem Punkt 3.14 ist der Tageslichtquotient D das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum Ep zur Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung Ea bei bedecktem Himmel und errechnet sich damit über die Formel D = Ep/Ea x 100 %.Die hierzu erforderlichen Informationen für orientierende Messungen finden sich unter dem Punkt 9.3 der ASR A3.4. ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume sowie Teeküchen. Ob diese Regelung auch für den von Ihnen beschriebenen Schulungsraum zu treffen, muss über die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt werden. Hierbei muss neben der fehlenden Sichtverbindung nach Außen unter anderem auch geprüft werden, ob ein zweiter ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
) als auch für den Umgang mit Gefahrstoffen auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen alle auftretenden Gefährdungen und Belastungen ermittelt und systematisch betrachtet werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten, die zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen bestehen. Hierbei dürften nach unserer ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
der Beschäftigung es zulassen.Weiterhin gilt gemäß § 75 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern haben. Diese Pflicht der Betriebspartner verbietet nicht jede Betriebsvereinbarung, die zu einer Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit führt. Ansonsten hätte § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251