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Die DGUV Information 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Hinweise für die Vorbereitung und die sichere Durchführung von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 1835
der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
"Sanitärräume" werden diese Anforderungen an die Bereitstellung konkretisiert.Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50 m und darf 100 m nicht überschreiten. Weitere Forderungen sind: im gleichen Gebäude, nicht weiter als eine Etage entfernt, der Weg dorthin soll nicht durchs Freie führen.Die "Abmessungen" (Bewegungsflächen, Mindestmaße, Öffnungsrichtungen der Türen etc.) ergeben ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
befinden.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".Für Toilettenräume gilt nach Punkt 5.2 Absatz 1 Folgendes:"Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"[…](4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sic ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656
konkretisiert:In Abschnitt 5 Abs. 10 und Abs. 11 der ASR A2.3 heißt es:"(10) Die lichte Mindestbreiten des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 darf durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten.""(11) Für Hauptfluchtwege, die ausschließlich zur Flucht ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
Der beschriebene Raum darf nicht für einen ständigen Arbeitsplatz genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass in einem Besprechungsraum Mitarbeiter nur temporär für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte, Sitzungen u.dergl. zusammen kommen, kann der Raum als solcher genutzt werden. Die Frage der Lüftung ist in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" geregelt. Aus der Beschreibung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
nicht unterschritten werden darf. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Weitere Hinweise: Relevant ist in Bezug auf den Wartungsgang auch Nummer 2.1 Absatz 1 des Anhangs: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt und wi ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
In der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird im Anhang festgelegt, dass die Arbeitsflächen entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen sind, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballe ...
Stand: 01.02.2017
Dialog: 24456
Tätigkeiten, auch regelmäßig wiederkehrende und länger andauernde Tätigkeiten unter Schwerlastregalen sind nicht verboten, wenn vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere die Standsicherheit des Regals und der Schutz vor herabfallenden Gegens ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933
. - geeignete Heizeinrichtungen, - Schutz des Arbeitsplatzes gegen Wind, Nässe und Kälte, - Aufwärmpausen / Begrenzung der Arbeitszeit - entsprechende, durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte, Schutzkleidung bzw. eine Kombination daraus sein . Die Norm DIN 33403-5 kann lediglich eine erste Orientierung liefern, da sie für Kälteexposition in Räumen und nicht für Arbeiten im Freien gilt. Grund hierfür ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 7 ist dort Folgendes nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
müssen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein müssen. Labortüren sind geschlossen zu halten. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig.In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist unter dem Punkt 6.2.2 Folgendes nachzulesen:Zahl und Art der Flucht- und Rettungswege"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Im Anhang der ArbStättV steht unt ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
(Laboratorium). Die Höchsttemperatur, die nur in begründeten Einzelfällen (hohe Außentemperaturen) überschritten werden darf, beträgt für alle Arbeitsräume +26 °C.Bei Neubauten ist kein vertretbarer Grund dafür denkbar, dass diese Höchsttemperatur überschritten werden muss. Die Einhaltung dieser Höchsttemperatur ist technisch bei Neubauten in jedem Falle erreichbar. Wirtschaftliche Überlegungen ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 6731
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818