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zu kommen, deshalb als Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zu werten.Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen muss, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten (inkl. Verkehrswege) so einzurichten und zu betreiben ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 15919
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben. (5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1." ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein." ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
Grundlage dieser Beurteilung dienen u. a. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR. Nach § 3 Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Insbesondere hat der Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
nach dem Stand der Technik sicher ist.Arbeitsstätten in denen Beschäftigte beschäftigt werden sind entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzurichten und zu betreiben. § 4 Absatz 1 ArbStättV fordert explizit:"Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Absatz 2 ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen Das bedeutet, dass eine Halle nur dann als dauerhafter Arbeitsraum ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass die der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Tageslichteinfalls (Anhang Nr. 3.4 Abs. 2), gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen (Anhang Nr. 3.5 Abs. 2) etc.).§ 4 Abs. 5 der ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen hat. Dies wird in Ziffer 5.4 Abs. 4 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 4.4 (ASR A 4.4 - Unterkünfte) nochmals ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.verwendet.In der ASR A2.3 unter Abschnitt 4 (2) läßt sich nachlesen, dass"Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Bewegungsfläche zur Verfügung stehen Neben den Vorschriften und Regeln des staatlichen Arbeitsstättenrechts ist beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber auch das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk http://publikationen.dguv.de in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Hier kommen insbesondere die DGUV Regel 110-002 (bisher: BGR 111) "Arbeiten in Küchenbetrieben ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Ausnahmen für Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber oder speziell Hochspannungsmaste werden nicht aufgeführt. Arbeitsstätten sind unter anderem Orte im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
(ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat. Hierbei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
Für die Gestaltung von Software finden sich verbindliche Mindestanforderungen im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Ziffer 6.5. Dort ist nachzulesen:"(1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen.(2 ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 1238
Antwort nachzulesen:"Eine Verpflichtung zur Anwendung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten schreibt die Arbeitsstättenverordnung nicht vor. Jedoch hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 ArbStättV durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die Technischen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4 ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213