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In der aktuellen Version der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) heißt es unter Punkt 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs:"(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
). Dort ist u. a. nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege" und dir ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Absatz 1 des Abschnitt 5 "Betreiben ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
, die bis zum Auftreten eines grau-grünen und großflächigen Schimmels führen kann. Gemäß § 3a (1) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 42992
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Wir stimmen mit Ihnen überein und sehen auch keine generelle Nachrüstpflicht.Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Die Anforderungen für das Betreiben ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
sind."In der Anlage 1 ist auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufgelistet. Gemäß § 3a Abs.1 Satz 2 ArbStättV gilt: "Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 43255
kann daher auch sein, dass die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen nicht zulässig ist. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten/ArbStättV im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Hier wird u. a. aufgeführt, der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896
Erläuterungen der DGUV Regel 100-001).Gleiches gilt grundsätzlich auch für die berufsgenossenschaftlichen Informationen - DGUV Informationen und DGUV Grundsätze.Unter § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) "Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten" wird gefordert:(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 11796
an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhangs der ArbStättV müssen Fluchtwege auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Konkretisiert ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
, die Arbeitsstätten entsprechend den Arbeitsstättenregeln, in denen der Arbeitsplatzbegriff noch eingeschränkt verwendet wird, eingerichtet haben und entsprechend noch betreiben."Dies bedeutet, dass seit Dezember 2016 der zeitliche Rahmen wegfällt und die Regelungen der ArbStättV auf jeden Arbeitsplatz, der nicht unter die Übergangsvorschriften fällt, unabhängig der zeitlichen Nutzung, anzuwenden ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
- und Sicherungsdienste gibt es die DGUV Vorschrift 23 (bisher: BGV C 7) „Wach- und Sicherungsdienste“. Sie sagt in § 7 Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren: "Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass das Wach- und Sicherungspersonal überwacht wird, wenn sich bei Sicherungstätigkeiten besondere Gefahren ergeben können.“ Die Durchführungsanweisungen ergänzen: „Die Überwachung des Wach- und Sicherungspersonals ...
Stand: 04.06.2019
Dialog: 5618
wir insbesondere hervorheben:"3.8 Ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten im Sinne dieser Regel ist das Betreiben von Geräten an dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen in Arbeitsräumen einer Arbeitsstätte oder im Privatbereich der Beschäftigten an Telearbeitsplätzen gemäß Abschnitt 3.12 dieser Regel bzw. § 2 Absatz 7 ArbStättV. 3.9 Tragbare Bildschirmgeräte (z. B. Tablets, Smartphones ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
und beschieden werden. → Hinweis: Der Arbeitgeber muss bedenken, dass er nach der Gefährdungsbeurteilung und der Zustimmung für das Betreiben des Telearbeitsplatzes die Verantwortung trägt. Bei einem Arbeitsunfall am Telearbeitsplatz mit z. B. privatem Mobiliar (etwa Bürostuhl) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und seine Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) muss mögliche Folgekosten tragen ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015