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In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfreiraum ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
der Zeichen: statt F04 „Feuerlöschgerät“ nunmehr F003 „Löschschlauch“, F005 „Feuerlöscher“ und F007 „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung“).Die BGR 133 ist inzwischen zurückgezogen wurden. Weitere Vorgaben hat der Gesetzgeber nicht erlassen. Sollten die in der TRGS 526 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, hat die Berechnung der Löschmitteleinheiten nach dem Punkt 5.2 der ASR A2.2 zu erfolgen. ...
Stand: 20.10.2014
Dialog: 22121
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sin ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
)Für das dargestellte Beispiel sichert damit eine (einseitige) Gesamtfensterfläche von ca. 1,9 qm einen Mindestluftwechsel gemäß ASR A3.6 bei einseitiger Stoßlüftung in diesem Raum.Ergänzend der Hinweis, dass bei Querlüftung (System II) aufgrund der zu erwartenden höheren Luftgeschwindigkeit im Querschnitt eine analoge Berechnung - dann jedoch mit dem Wert 0,60 - gilt. ...
Stand: 06.12.2018
Dialog: 21437
Ja, die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist zu gewährleisten. Die Sprinkleranlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten-Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Die erforderlichen 6 Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher beziehen sich ausschließlich auf die Berechnung für die Grundausstattung. Darüber hinaus sagt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" nichts über weitere Löschmitteleinheiten bei erhöhter Brandgefährdung aus. Es wird lediglich in Beispielen die Art und Weise der Brandbekämpfungsmittel benannt: Feuerlöscher ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24119
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelege ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu tref ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Im Einzelfall kann die Standsicherheit nur durch aufwendige Berechnungen überprüft werden (siehe Anhang 1 DGUV Information 208-061).Weiter muss für Lagergeräte/Ladungsträger eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen, welche für die Aufstellung und den Betrieb notwendige Kenndaten und Sicherheitsmaßnahmen enthält. Dazu gehören ...
Stand: 12.07.2024
Dialog: 6632
Informationen können dem Abschnitt 5.4 "Bestimmungen für das Stapeln mithilfe von Ladungsträgern" der DGUV Information 208-061 entnommen werden.Im Einzelfall kann die Standsicherheit nur durch aufwendige Berechnungen überprüft werden (siehe Anhang 1 DGUV Information 208-061).Weiter muss für Lagergeräte eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen, welche für die Aufstellung und den Betrieb notwendige ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
, rechtzeitig mit dem Aufsteller der Röntgenanlage Kontakt aufzunehmen. Dieser erstellt dann i.d.R die Berechnung für die Strahlenabschirmung (in Anlehnung an DIN Medizinische Röntgenanlagen bis 300kV, Nr. 6812 (Errichtung) bzw. Nr. 6815 (Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung/Instandhaltung/Änderungen). Darüber hinaus können Informationen bei der Berufsgenossenschaft ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
mit dem Gerüsttyp ist das Erstellen dieser Unterlage durch den Arbeitgeber alleine nicht möglich, da zuvor auch statische Berechnungen für die Standsicherheit durchzuführen sind. Ein Statiker/Sachverständiger für Gerüste ist daher bei der Erstellung der Unterlagen zu beteiligen.Auf die Informationen der Bausteine "C 356 Gerüstbauarbeiten - Fachkundige Person, zur Prüfung befähigte Person und fachlich geeignete ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
mindestens 1,10 m betragen. Die Umwehrungen müssen außerdem Fußleisten von mindestens 0,05 m Höhe haben. Bei Umwehrungen mit einer oder mehreren Knieleisten darf der Abstand zwischen Fuß- und Knieleiste, zwischen Knieleiste und Handlauf, bzw. zwischen Knieleiste und Knieleiste nicht größer als 0,50 m sein. Für die statische Berechnung der Umwehrung werden Lastannahmewerte ebenfalls in der ASR aufgeführt ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Die Gaslöschanlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
1. Die Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist nicht in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" geregelt, sondern in der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2). Bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit werden ausschließlich die Beschäftigten berücksichtigt ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 23721
). Die technische Anforderung aus der DIN EN ISO 9241-303 lautet "20 bis 22 Bogenminuten Sehwinkel". Die Faustformel dafür ist "Betrachtungsabstand (mm) / 172" ergibt erforderliche Fontgröße für 20 Bogenminuten, "Betrachtungsabstand (mm) / 155" ergibt erforderliche Fontgröße für 22 Bogenminuten. Bei der Berechnung mit 500 mm Betrachtungsabstand ergeben sich erforderliche Fontgrößen von 2,94 bzw. 3,23 mm ...
Stand: 01.03.2017
Dialog: 13840
.""4.1.2 Statische Anforderungen 4.1.2.1 Sicherheit gegen Bruch Bei Lagereinrichtungen und Ladungsträgern muss die Sicherheit gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen Belastung (Summe der zulässigen Nutzlasten + Summe der Eigengewichte) betragen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/oder Versuch erbracht werden.""4.2 Zusätzliche Bestimmungen für Lagereinrichtungen 4.2.1 StandsicherheitDie ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763