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Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abschnitt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Die Kennzeichnung mit alten Sicherheitskennzeichen ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Nach Abschnitt 5.2 (2) der ASR A1.3 sind Gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur von den Hauptgängen eindeutig kennzeichnet, wäre nicht ausreichend. Vorgaben hinsichtlich der Sicherheitszeichen in Abhängigkeit zur Erkennungsweite sind der Tabelle 3 in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
werden. Auf die Anstoßgefährdung im Kopfbereich, die aufgrund dieser verringerten Durchgangshöhe besteht, ist mit einer Kennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ hinzuweisen." ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Es muss nicht jede Bürotür gekennzeichnet werden.In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" ist im Abschnitt 8.2 "Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen" Absatz 1 nachzulesen, dass in Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich ist, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44074
Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan sind unter Punkt 10 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu finden. Dort ist u. a. geregelt, dass Flucht- und Rettungspläne aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 13934
Kennzeichnung von Verkehrswegen mit Gefälle/Steigung sieht die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" nicht vor. ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
von Verkehrsflächen liegen muss (Gefährdung durch und für den Verkehr),- entsprechend der Personenanzahl ausgelegt ist (Übersichtlichkeit, Kontrolle),- möglichst eine befestigte Fläche aufweist (Stolper- und Rutschgefahr),- eine Anbindung an öffentliche Flächen hat (Weiterführung von Personen; Erreichbarkeit für Rettungsdienst).Die Kennzeichnung der Sammelstelle hat nach der ASR A1.3, mit dem Rettungszeichen "E007 ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
Wir teilen die Auffassung, dass ein Pflasterspender nicht mit dem Symbol E003 gekennzeichnet werden soll.In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" werden unter Punkt 3 die Mittel zur Ersten Hilfe folgendermaßen definiert:"Diese sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 19691
von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43284
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"und die ASR A 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.Auf die Vorschriften unter § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 und 4 ArbStättV sowie die Nummern 2.3 Abs ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,"In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge finden sich in Kapitel 8.2 folgende Angaben für die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen, die hier zur Orientierung herangezogen werden können:"(3) ... Die Sicherheitszeichen an Wänden parallel zur Fluchtwegrichtung sollen gemessen vom Boden bis zur Unterkante ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen. Zur sicheren Orientierung ist der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen.Im Anhang 3 der ASR A1.3 finden Sie ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.Die ASR A2.3 schreibt unter Abschnitt 10 Absatz 2 vor, dass "Flucht und Rettungspläne […] aktuell ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
(ASR) zu berücksichtigen. Ansonsten gelten für das Gerüst die nachfolgend beschriebenen Anforderungen. Im Regelfall sind Gerüste temporär zu verwendende, vorübergehend errichtete Konstruktionen mit veränderlichen Maßen. Sie werden auf Baustellen aus Systembauteilen zu Arbeitsplattformen, Traggerüsten für Montage- oder Schalungsarbeiten, zu Schutzgerüsten oder Verkehrswegen zusammengesetzt ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325