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für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
Relevante Vorschriften für Beantwortung der Frage ist u. a. Nummer 3 Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen zu treffen, mit denen die Gefährdung der Beschäftigten so gering ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht. Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis: 1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden. 2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
. Hier wird ausgeführt:"AbständeBedien- und Verkehrsflächen müssen ausreichend bemessen sein.Arbeiten zwei bis vier Personen zwischen den Arbeitsflächen, so beträgt der Mindestabstand 1,45 m. Weitere Empfehlungen zu Abständen zwischen Arbeitsflächen oder Geräten gibt DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage“. Hierbei handelt es sich um Mindestmaße. Die Abstände sind zu vergrößern ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
der Prävention"). Insbesondere muss gewährleistet sein, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. Bei geringer Gefährdungslage kann es ausreichen, dass der allein arbeitende Mitarbeiter telefonisch Hilfe anfordern kann. Es kann aber auch erforderlich sein, dass der Beschäftigte mit einem lageabhängigen Notsignalsystem ausgestattet ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 6678
beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
und Maßnahmenfestlegung sollte sich der Arbeitgeber von einer Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Konkret heißt das, dass für Arbeiten mit geringem Gefährdungspotential (z.B. Kontrollaufgaben) eine Organisation von Rückmeldung in bestimmten Zeitintervallen ausreichend ist.Bei Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential (z.B. Reparatur - und Instandhaltungsarbeiten) sollten Hilfsgeräte (Signalgeber) getragen ...
Stand: 04.11.2021
Dialog: 224
Anforderungen an Sanitärräume (Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume) findet man unter der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Hiernach müssen sich die Toiletten- und Waschräume in der Nähe von Arbeitsräumen befinden. Für Toilettenräume gilt zusätzlich, dass diese sich in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.Konkretis ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
definiert. Im Sinne der Schutzzielfestlegung ist „ins Freie“ ein Bereich außerhalb des Gebäudes, in dem Personen nicht durch die Notsituation gefährdet werden. Dies ist gegeben, wenn auf dem Betriebsgelände oder auf öffentlichen Verkehrsflächen ein sicherer Abstand erreicht werden kann. Als das freie Gelände gelten nicht Balkone, Dachflächen oder Innenhöfe, von denen keine Flucht (Selbstrettung) möglich ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246
Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 500 und 800 mm liegen. Es gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer der Abstand. Allerdings hängt letzterer auch von der Zeichengröße auf dem Bildschirm ab. Nähere Informationen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" an.Bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 25
In der DGUV Information 215-520 Klima im Büro –Antworten auf die häufigsten Fragen- werden im Kapitel 2 „Fragen zur Luftfeuchte“ ihre Fragen ausführlich beantwortet.Da die einzelnen Klimafaktoren immer zusammen wirken, wird empfohlen alle Kapitel der DGUV Information zu betrachten.In einer Gefährdungsbeurteilung, die zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, zum Klima ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42244
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
und Eingabemittel zusätzliche Flächen für Schriftgut und weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Um eine flexible Anordnung aller Arbeitsmittel zu ermöglichen, muss die Arbeitsfläche mindestens 1600 mm breit und mindestens 800 mm tief sein. Bei Verwendung von nur einem Bildschirm, geringem Arbeitsmittelbedarf und wenig Schriftgut darf die Arbeitsflächenbreite auf 1200 mm verringert werden. (3) Für sonstige ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43974
Nach § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Konkretisiert ...
Stand: 28.06.2024
Dialog: 25171
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Eine konkretere Regelung ist in der ASR A2.2 "Maßnahmen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die S ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
und Maßnahmenfestlegung sollte sich der Arbeitgeber von der Sicherheitsfachkraft beraten lassen.Konkret heißt das, dass für Arbeiten mit geringem Gefährdungspotential (z. B. Kontrollaufgaben) in Bezug auf die Einzelarbeit eine Organisation von Rückmeldungen in bestimmten Zeitintervallen ausreichend ist.Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein durchgeführt, hat der Arbeitgeber eine Überwachung ...
Stand: 04.11.2017
Dialog: 1127
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Für Ihre Frage ist die ASR A1.8 "Verkehrswege", Abschnitt 4.6.2 Abs. 3 einschlägig. Dort steht:"[…] Im Allgemeinen darf der Abstand von der Standfläche bis zum untersten Steigeisen bei Steigeisengängen höchstens einen Steigeisenabstand, abweichend davon in Schächten zwei Steigeisenabstände, betragen. Die Steigeisenabstände dürfen maximal 333 mm betragen. Der lotrechte Abstand zwischen oberstem ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 27572