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A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 6.1 Absatz 5 findet sich noch folgendes:"Wasch- und Umkleideräume sollen einen unmittelbaren Zugang zueinander haben. Sind Wasch- und Umkleideräume räumlich voneinander getrennt, darf der Weg zwischen diesen Sanitärräumen nicht durchs Freie oder durch Arbeitsräume führen. Eine leichte Erreichbarkeit zwischen Wasch- und Umkleideraum ist bei einer Entfernung ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung nicht verhältnismäßig ist und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die betreffende Arbeit sicher durchgeführt werden kann (Anh.1 Nr. 3.1.4 Buchst.b BetrSichV)". Allgemeine Informationen zu Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz werden in einem Artikel "Gefährliche Höhen - Maßnahmen zum Schutz ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) sollen Sicherheitszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z. B. Fahnen- oder Winkelschilder quer zur Laufrichtung)[…]"Demnach sollen die Kennzeichnungen an allen Kreuzungspunkten und Abzweigungen von Fluchtwegen angebracht sein und den Richtungsverlauf sowie Richtungsänderungen der Wege deutlich markieren. Eine Kennzeichnung, die den Fluchtweg nur ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert und mit Beisp ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629
“ Haare vermieden.Im Sommer ist eine hohe Luftfeuchte in Verbindung mit einer hohen Lufttemperatur für die Beschäftigten belastend (Schwüle; z. B. 60 % Luftfeuchte bei 24 °C). Die Beschäftigten schwitzen, und der Schweiß kann wegen der hohen Luftfeuchte nicht verdunsten. Deshalb kühlt der Körper nicht genügend ab. Das Raumklima wird als unbehaglich empfunden.Im Winter kann sich bei hoher Luftfeuchte (z ...
Stand: 22.06.2023
Dialog: 43588
Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, fallen nicht unter die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dieses gilt auch für die v. g. Fahrzeuge mit Werkstatteinrichtungen. Diese Fahrzeuge unterliegen den verkehrs- und transportrechtlichen Bestimmungen. Als wesentliche technische Regel bei der Ausstattung von Fahrzeugen mit Werkstatteinrichtungen ist die VDI 2700 mi ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Diese Forderungen gelten ungeachtet der Nichtanwendbarkeit der ASR A2.3.; die ASR A2.3 kann aber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) als Erkenntnisquelle mit herangezogen werden. ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
. Komplizierte technische Handlingshilfen (z. B. Federzugtrommeln) sind wegen der Staub- und Strahlmitteleinwirkung kaum oder nur unter erheblichen Schutzmaßnahmen betriebsbereit zu halten. Mit Ausgleichgewichten ausgestattete Tragehilfen sind am ehesten als ”sinnvoll” anzusehen, aber auch sie beschränken die Bewegungsfreiheit des Strahlers. Demgegenüber ist bei großflächigen Strahlarbeiten die Fixierung ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
werden. Kommen Sie auf diesem Weg nicht weiter, können Sie sich an die für Ihren Betriebsort zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und in Hamburg beim Amt für Arbeitsschutz. ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143
Tätigkeiten kann wegen der fehlenden Beinfreiheit eine ergonomisch korrekte Körperhaltung nicht eingenommen werden. · Die Paletten haben keine Oberfläche, die Kleinteile vor dem Hineinfallen in den Stapel schützt. · Die Verwendung von Gitterboxen und Palettenstapeln als Ablagefläche stellt keine bestimmungsgemäße Verwendung dar. Außerdem ist zu beachten: Die Verwendung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14741
der Erstellung geltenden Rechtsvorschriften entsprochen haben. Allerdings kann auch bei bestehenden Gebäuden eine Anpassung an neue Vorschriften verlangt werden, wenn „dies im Einzelfall wegen der Sicherheit für Leben oder Gesundheit erforderlich ist“ (§ 87 Abs. 1 BauO NRW). Ob im Einzelfall eine Anpassung notwendig ist, entscheidet die örtlich zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auf die grundsätzlich Pflicht ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Antworten auf Ihre Fragen sollten in der Gefährdungsbeurteilung stehen und unter Bezugnahme auf die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" standardmäßig wie folgt lauten:1. Es wird grundsätzlich eine Brandgefährdung unterstellt, auch wenn diese gering ist. Wegen dieser grundsätzlichen Brandgefährdung wird die nach ASR A2.2 Punkt 5.2 vorgesehene Grundausstattung an Feuerlöschern erforderlich.2. Bereiche ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
, auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Vom Arbeitsstättenrecht her, ergibt sich die Erfordernis eines Nebenfluchtweges aus der Gefährdungsbeurteilung, unter besonderer Berücksichtigung der bei dem jeweiligen Aufenthaltsort bzw. Arbeitsplatz vorliegenden spezifischen Verhältnisse, wie zum Beispiel einer erhöhten Brandgefahr. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 20701
eine detailgetreue Darstellung der Betriebsstätte, sondern darum, dass die Beschäftigten wissen, welchen Weg sie im Notfall nehmen müssen. Aus diesem Grund ist es unserer Einschätzung nach nicht zwingend erforderlich den Plan bei Änderung der Bürogröße anzupassen. Sollten durch die Umbaumaßnahmen Büros wegfallen oder hinzukommen ist der Plan anzupassen. ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Abschnitt 5.3) eingesetzt werden.(3 ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
und umgebenden Arbeits- und Lagerflächen, sowie zwischen Wegen für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr können verschiedene Markierungsformen (z. B. dauerhafte Farbmarkierung, Markierungsleuchten siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Abschnitt 5.3) eingesetzt werden. (3) Wenn es das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich macht, sind Geländer oder Leitplanken zur Abgrenzung ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Benutzung einzurichten.Notausstiege, die als Fenster ausgebildet sind, sollen Lichten von mindestens 0,90m in der Breite und mindestens 1,20m in der Höhe aufweisen.Hinsichtlich der Kennzeichnung steht unter Abschnitt 8.3 Folgendes:"(1) Auf Nebenfluchtwegen ist der Ausgang, z.B. Notausstieg, zu kennzeichnen. Falls erforderlich, ist auch der Weg zu diesem Ausgang zu kennzeichnen, z.B. der Zugang zu dem Raum ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
. die schnelle Rettung verhindern.Entsprechend den Bestimmungen aus Nummer 2.3 des Anhangs zur Arbeitstättenverordnung müssen sich Fluchtwege in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten und auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104
an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Nach Nummer 2.3 Absatz 1 Buchstabe b) des Anhangs der ArbStättV müssen Fluchtwege auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen.Konkretisiert ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724