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Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Nummer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV ist nachzulesen, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.3 ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
. sein:[…]3. elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen,[…]"Wie die Sicherheitsbeleuchtung konkret auszuführen ist, muss daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Auf die Informationen der Technischen Regeln für ArbeitsstättenASR A1.8 Verkehrswege undASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge sowieDGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungweisen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 3354
werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Nach Abschnitt 9 "Sicherheitsbeleuchtung" der ASR A2.3 gilt Folgendes:"Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" beschreibt unter Abschnitt 8 welche Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erfordern.Abschnitt 9.1 fordert im Hinblick auf die Beleuchtungsstärke Folgendes:"(1) Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen Beleuchtungsstärke) weniger als 40:1 ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
und der Steigungswinkel (alpha) zwischen 24o bis 36o variieren (siehe Tabelle 4). Die Maße sind Grenzmaße, die auch bei zulässigen Fertigungs- und Einbautoleranzen eingehalten werden müssen. Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen."Zu der Unterschneidung findet sich lediglich zu Hilfstreppen folgender Hinweis:"Bei Stufen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
, mit dem Schrittmaß übereinstimmenden Abständen.Daher dürfen die Ist-Maße für Steigung und Auftritt innerhalb eines fertigen Treppenlaufs um nicht mehr als 0,5 cm von den Sollmaßen abweichen. Eine Abweichung der Ist-Maße untereinander, d.h. von einer Stufe zur jeweils benachbarten Stufe, darf hierbei ebenfalls nicht mehr als 0,5 cm betragen (siehe auch DIN 18065). Als mittlere Schrittlänge gelten beim Gehen ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
einer Arbeitsstätte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".zu Frage 1:In Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 findet sich folgende Definition für Fluchtwege:"Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 455
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 7 ist dort Folgendes nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m nicht ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
Nein!Begründung:In § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist bereits die Forderung erhoben, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen.In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), speziell in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", Punkt 4 "Allgemeine Anforderungen" heißt es:"[…](3) Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
In der Neufassung der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden statt der bislang gebräuchlichen Begriffe erster und zweiter Fluchtweg die BezeichnungenHauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.Nebenfluchtwege (bisher ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
Nein, es ist nicht ausreichend, an einem Notausstiegfenster nur eine Klappleiter vorzuhalten.Anforderungen an Fluchtwege finden sich in § 4 (4) Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs ...
Stand: 16.02.2024
Dialog: 5104