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werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden."Da ständiges Stehen als belastend einzustufen ist, müssen unter Beachtung der Anforderungen der ArbStättV geeignete Sitzgelegenheiten oder Stehhilfen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollte ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007
, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 42197
sein. Sofern dies nicht gegeben ist, muss der jeweilige Arbeitsplatz mit einem entsprechenden Bodenbelag ausgestattet werden. Die Verwendung von Fußbodenauflagendarf nicht zur Entstehung von Stolperstellen führen.Um andauernde Steharbeit handelt es sich spätestens dann, wenn die jeweilige Tätigkeit über einen Zeitraum von mehr als 4 Stunden im Stehen ausgeführt werden muss und dabei nur geringe ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 19628
eines Pausenbereiches als ausreichend an. Dies sind Bereiche, die so in einer Arbeitstätte angeordnet sind, dass diese optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennt sind und Zonen der Erholung darstellen. Dies heißt insbesondere, dass in diesen Bereichen kein Lärm, kein Staub und Schmutz, keine Gerüche auftreten dürfen und diese auch frei von Publikumsverkehr sind. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
" und die DGUV Regel 110-001 (bisher: BGR 110) "Arbeiten in Gaststätten" in Betracht. In der DGUV Regel 110-002 ist erläutert, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen als Stand der Technik bewährt haben: – Für jeden Versicherten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. – Die freie Bewegungsfläche sollte an keiner Stelle weniger ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758
und der Reflexblendung sowie eine ausgewogene Schattigkeit gefordert.Die Arbeitsplätze sollen, um eine Blendung durch Tageslicht weitgehend zu vermeiden, möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an den Fenstern angeordnet sein.Eine generelle Empfehlung, Bildschirmarbeitsplätze nicht direkt unter Beleuchtungskörpern anzuordnen, ist der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6448
sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt."Nach Punkt 5.1.2 muss die Tiefe und die Breite der Bewegungsfläche für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen mindestens 1,00 m betragen.Nach Punkt 5.1.5 dürfen sich Bewegungsflächen nicht überlagern mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze und Flächen für Verkehrswege, einschließlich Fluchtwegen und Gängen zu anderen Arbeitsplätzen und Gängen zu gelegentlich genutzten ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
der Hände vorhanden sein,c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
Ein Treppenturm aus Systemteilen eines Gerüstes fällt als Arbeitsmittel vollumfänglich und ausschließlich unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten". Weiterhin gelten die DGUV-Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" und die DGUV Information 201-011 ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
1 erscheint auch hier eine Beratung durch ein geeignetes Beratungsbüro sinnvoll, um Detailfestlegungen beispielsweise bezüglich der Steh-Sitz-Problematik u.a. zu treffen. ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze[...](9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere ...
Stand: 25.01.2025
Dialog: 44063
als Arbeitsplätze vorgesehen sind oder wenn es sich um Orte handelt, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverrichtung Zugang haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Gelände im Eigentum des Arbeitgebers steht, von ihm gepachtet bzw. angemietet ist oder von ihm nur für seine betrieblichen Zwecke genutzt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Betriebsgelände Gebäude stehen oder ob das Gelände ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Ja, die Spinde bzw. die Schränke sind innerhalb des Umkleideraumes ausfzustellen. Ein Aufstellen auf dem Flur ist nicht zulässig. Siehe hierzu die Nummer 4.1 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier heißt es:"(3) Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 42203
der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 2596