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Für diese Räume gelten die Regelungen nach Nummer 3.4 Absatz 1 Satz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.Dies gilt nicht für1.Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 42601
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen Fäll ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40 ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
Hallen müssen aus betriebstechnischen Gründen möglichst in der Nähe der Arbeitsplätze bzw. der Produktion liegen. Es würde ihrem Zweck betriebstechnisch meist eindeutig entgegenstehen, wenn man gezwungen wäre, solche Büros an Außenwänden und damit in größerer Entfernung von den Arbeitsplätzen, denen sie zugeordnet sind, vorzusehen.Bei solchen Hallenbüros muss aber dann für eine ausreichende ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 42696
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt w ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007
oder Sonderbauverordnung sollten daher im direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.Zu Versammlungsstätten ist auch die DGUV Information 215-310 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen“ interessant. Dort findet sich zu dem Veranstalter und dem Betreiber folgende Definition:"Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, 3. Räume, die vollständig unter Erdgleiche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang unter Ziffer 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Brandgefährdung führt,2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,3. Einwirkungen durch gefährliche Arbeiten vorhanden sind, z. B. in Aufstellräumen für Dampfkesselanlagen,4. bei einer hohen Anzahl von Personen im Hauptfluchtweg eine geordnete Flucht nicht mehr möglich ist,5. bei Produktions-, Lagerräumen oder Werkstätten, deren Grundfläche ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
Eindeutige Bestimmungen oder Untersuchungen zur Brandgefährdung durch E-Zigaretten sind uns nicht bekannt.Die Zündgefahr durch E-Zigaretten ist vermutlich vergleichbar mit anderen elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphones. Diese ist bei bestimmungsgemäßer Benutzung gering. Das höchste Risiko dürfte beim Laden mit einem Ladegerät bestehen. Risikoerhöhend wirkt sich auch aus, wenn Nutzer an den ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 26011
und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Es sei den es stehen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegen. Die Arbeitsräume müssen mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass sich dadurch keine ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
eine Betriebsfeier stattfinden, sind für die dort Beschäftigten vom Arbeitgeber weiterhin die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten und die Arbeitsstättenregeln zu beachten. Es sind aber auch weitere arbeitsschutzrechtliche Regelwerke im Einzelfall hinsichtlich der Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen relevant. Weitere Informationen zu betrieblichen Feiern bietet z. B. die BGHW ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
. in Aufstellräumen für Dampfkesselanlagen,4. bei einer hohen Anzahl von Personen im Hauptfluchtweg eine geordnete Flucht nicht mehr möglich ist,5. bei Produktions-, Lagerräumen oder Werkstätten, deren Grundfläche mehr als 200 m² beträgt,6. bei sonstigen Arbeitsräumen, deren Grundflächen mehr als 400 m2 beträgt, z. B. Großraumbüros bzw. Kombibüros (z. B. Open-Space-Büros, Coworking Spaces),7. andere ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen oder für Räume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 Quadratmetern, sofern Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen vorhanden sind, die Tageslicht in den Arbeitsraum lenken (Nummer 3.4 Anhang ArbStättV ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es i ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192