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der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Tageslicht aus:"Wenn die Forderung nach ausreichendem Tageslicht in bestehenden Arbeitsstätten oder auf Grund spezifischer betriebstechnischer Anforderungen nicht einzuhalten ist, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Eine andere Maßnahme besteht in der Einrichtung und Nutzung von Pausenräumen mit hohem ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
Raumluftuntersuchung geben. Da eine Renovierung bzw. Reinigung aber in den meisten Fällen kostengünstiger sein wird, als eine nach den Regeln der Technik durchgeführte Raumluftmessung, dürfte diese vorzuziehen sein. Selbst wenn die freigesetzte Schadstoffmenge an der Nachweisgrenze liegen sollte, so wird erfahrungsgemäß die Geruchsbelastung in einem von Rauchern genutzten Pausenraum für nicht rauchende Personen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
sich aus der Nummer 4 des Anhangs der ArbStättV. Dort heißt es u.a.:"4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
. nach Strahlenschutzrecht, bedürfen."Spezielle Regelungen für Pausenräume finden sich unter der Nummer 4.2 des Anhangs der ArbStättV. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.Dies bedeutet, dass ein Pausenraum im Keller ohne natürliches Licht und ohne Sichtverbindung nach außen nicht zulässig ist. ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
mit Duschen einzurichten. Im Bereich von Waschbecken sind entsprechend dem Hautschutzplan Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittelspender und Einmalhandtücher bereitzustellen.(2) Vor dem Pausenraum ist ein Waschbecken zur Reinigung der Hände zu installieren.(3) Im Pausenbereich sind geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Nahrungsmittel vorzusehen.5.6.2 Organisatorische Maßnahmen(1) Ein Hautschutzplan ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Die hier maßgebliche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt, dass in Arbeits-, Pausen-, ... und Erste Hilfe-Räumen während der Arbeitszeit [...] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV). Gemäß Punkt 4.2 Absatz 4 der ASR A3.5 "Raumtemperatur" muss in Pausenräumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens 21° C ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 6342
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.Das bedeutet, dass in der Personalcafeteria, die gemäß Ihren Ausführungen als Pausenraum und Kantinenraum gilt, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss. Für die Beschäftigten der Kantine (Küchenpersonal ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
In der ASR A2.3 -Fluchtwege und Notausgänge- steht im Punkt 8.2 -Anforderungen an die Kennzeichnung von Hauptfluchtwegen- im 1. Absatz:"(1) In Räumen, in denen der Fluchtweg eindeutig und jederzeit erkennbar ist, ist keine Sicherheitskennzeichnung erforderlich, z. B. in Einzelbüros mit nur einer Tür."Dies gilt auch für Besprechungs- und Pausenräume sowie für alle anderen Räume, in denen ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 43827
. 5 aus:" Pausenräume und Pausenbereiche müssen leicht und sicher über Verkehrswege erreichbar sein. Der Zeitbedarf zum Erreichen der Pausenräume soll 5 Minuten je Wegstrecke (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln) nicht überschreiten. Die Wegstrecke zu Pausenbereichen darf 100 m nicht überschreiten".Legt man dies und die Definition für das Wort "unmittelbar ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 28752
es im medizinischen bzw. gewerblichen Bereich oder bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln aus. Dort werden, je nach Arbeitsplatz, spezifische Anweisungen zur Reinigung und Desinfektion gegeben. Manche Betriebe nutzen dafür die Dienste externer Firmen, die sich auf diese Verfahren spezialisiert haben."D. h. im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird auch in einem Pausenraum eines Betriebes - bei normal ...
Stand: 24.05.2021
Dialog: 15157
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert aber die Bewegungs ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476